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Ingrid Fischbach
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Frage von Max L. •

Frage an Ingrid Fischbach von Max L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Fischbach,

vielen Dank für Ihre Antwort zu der ich jedoch eine Nachfrage habe.

Die Berufung auf das UrhG muss doch als Ausweichmanöver werten. Wie Sie selbst sagen, gibt es hierfür ausnahmen. Wieso können diese Ausnahme also nicht auch auf die Gutachten ausgeweitet werden? Es ist doch schlicht eine Frage der gesetzlichen Regelung, und für diese sind Sie bzw. der Bundestag zuständig.

Auch Ihr Verweis auf meine Aussage, dass die Gutachten "für den Deutschen Bundestag" angefertigt werden wird von Ihnen fehlinterpretiert. Diese Gutachten sind für die Arbeit des Bundestages doch von Relevanz. Warum sollen Sie dann den Bürgern – sprich: dem Auftraggeber derjenigen die im Bundestag sitzen – vorenthalten werden?
Es wäre doch für die Bürger interessant zu wissen, auf Grundlage welche Informationen ihre Vertreter Entscheidungen treffen.

Rechtlich wäre es möglich, was spricht also inhaltlich gegen eine Veröffentlichung?

MfG

Portrait von Ingrid Fischbach
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Linke,

vielen Dank für Ihre erneute Email auf abgeordnetenwatch.de vom 31. Oktober, gerne möchte ich abschließend darauf antworten.

Gerne erläutere ich Ihnen die inhaltlichen Gründe, die nach meiner Auffassung gegen die generelle Veröffentlichung von Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages sprechen. Diese Arbeiten werden in der Regel nicht mit dem Ziel einer Veröffentlichung verfasst. Sie behandeln normalerweise den zu begutachtenden Sachverhalt ganz gezielt unter dem Gesichtspunkt der Fragestellung des konkreten Auftraggebers, also des Abgeordneten. Was nach meiner Ansicht ebenfalls gegen eine Veröffentlichung spricht, ist die Tatsache, dass die in Rede stehenden Gutachten immer auch eine subjektive Einschätzung des jeweiligen Verfassers darstellen und keinesfalls die Rechtsauffassung oder Stellungnahme "der Wissenschaftlichen Dienste" oder gar "des Deutschen Bundestages" wiedergeben. Diese persönliche Einschätzung liegt insbesondere bei auslegungsfähigen juristischen Sachverhalten vor.

Die öffentlichen Schriftenreihen "Aktueller Begriff" und "Europa-Thema" werden neben der Arbeit für die Abgeordneten ebenfalls von den Wissenschaftlichen Diensten erstellt, zusammen mit einigen ausgewählten Ausarbeitungen sind diese für jedermann im Internet unter http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/index.html abrufbar.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Fischbach