Frage an Ingrid Fischbach von Tobias M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Fr. Fischbach,
Ich hoffe, dass Sie mir ein paar Fragen bezüglich aktueller Gesundheitspolitik beantworten können.
Ich habe lange Zeit geraucht, was sich auf meine Kondition auswirkte, mein Asthma natürlich auch verschlimmerte und meine Wohnung zunehmend vergilbte und den bekannten kalten Rauch stehen liess.
Seit November des letzten Jahres bin ich nun absolut rauchfrei, da ich auf die elektrische Zigarette umgestiegen bin. Als Dampfer hat sich meine Kondition Rasch verbessert, mein Asthma bzw. meine Lungenfunktion ist seitdem auch um einiges besser. Der Gestank ist weg und im ganzen fühle ich mich hervorragend!
Es gibt Studien, wissenschaftliche Aussagen, ärztliche Aussagen und die Entscheidung des europäischen Gerichtshofs, welche aussagen, dass die E-Zigarette weder als Arzneimittel eingestuft werden kann, noch dass das Konsumieren von e-Liquids ( ca. 60% Propylenglycol , 40% pflanzliches Glycerin ) bedenklich wäre. Beide Stoffe werden in Lebensmitteln, Salben und anderen medizinischen Produkten ( z.B Inhalatoren ) verwendet.
Nikotin ist ein Nervengift und somit schädlich, dessen sind wir Dampfer uns bewusst, jedoch ist der Rest eines e-Liquids tausende male unschädlicher als der Rauch einer Zigarette. Nachweislich werden beim Zigarettenkonsum 10,000 Giftstoffe verbrannt und freigesetzt. Dies ist beim Dampfen nicht der Fall. Die E-Zigarette ( schlimmes Wort, Dampfgerät passt besser ) ist also definitiv unschädlicher, jedoch ebenfalls ein Genussmittel wie auch die Zigarette!
Wieso ist es jedem Kind möglich Zigaretten an jeder Bude, in jedem Supermarkt, an Tankstellen usw. zu erwerben, und e-Liquids sollen als Arzneimittel eingestuft werden und somit nur in Apotheken verfügbar sein ?
Für mich und 2 Millionen ( Anzahl trotz Kampagne dennoch steigend ) andere Dampfer ist das völlig unverständlich.
Stichwort Kampagne: Das Verbreiten von nachweislichen halb- und Unwahrheiten der Presse, hat die Dampferwelt sehr wütend gemacht.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Marciniak,
vielen Dank für Ihre Email auf abgeordnetenwatch.de, in der Sie Stellung zur E-Zigarette beziehen. Zwar stuft die Bundesregierung diese Form der Zigaretten grundsätzlich als Arzneimittel ein, die rechtliche Einstufung obliegt allerdings abschließend den einzelnen Bundesländern.
Gleichwohl kann ich Ihnen mitteilen, dass ich die Einstufung der E-Zigaretten als Arzneimittel durchaus für sinnvoll erachte, dabei beziehe ich mich auf eine Einschätzung des Deutschen Krebsforschungszentrums von 2010. Hieraus geht hervor, dass weder die kurz- noch langfristigen Folgen des Konsums von E-Zigaretten hinreichend bekannt sind. Aufgrund des darin enthaltenen Nikotins sei weiterhin davon auszugehen, dass diese Art des Rauchens ebenfalls ein hohes Suchtpotential mit sich bringen werde.
Ihre Argumentation hingegen, jedem Kind sei es heute möglich, an Tankstellen etc. … Zigaretten zu kaufen, verfängt nicht. Aufgrund der Altersbeschränkung im Jugendschutzgesetz dürfen diese eben nicht an Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren verkauft werden, wer dies dennoch tut, verstößt gegen das Jugendschutzgesetz und kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 € bestraft werden.
Ich hoffe sehr, Ihnen meinen Standpunkt nähergebracht zu haben, verweise aber nochmals auf die Zuständigkeit der Bundesländer in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Fischbach, MdB