Frage an Ingrid Fischbach von Petra G. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Fischbach,
heute wurde der Gesetzesentwurf zur Neuordnung der Grundsicherungsstellen beraten.
Es ist hier die Rede von "der Entfristung von 3 200 Stellen für Arbeitsvermittler", ich nehme an, auch für Arbeitsvermittlerinnen ;-)
Meine Frage: Betrifft dies nur die befristeten Stellen bei der Agentur für Arbeit oder auch die Stellen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die seitens der Kommune befristet eingestellt wurden zur Aufgabenwahrnehmung bei den ARGEN? Wie wird hier verfahren?
Freundliche Grüße
Petra Gutenberger-Bieniek
Sehr geehrte Frau Gutenberger-Bieniek,
vielen Dank für Ihre Email auf abgeordnetenwatch.de. Zunächst kann ich Ihnen mitteilen, dass über die endgültige Entfristung der 3.200 Stellen noch nicht abschließend entschieden wurde.
Die in Rede stehenden Stellen sind im Bereich der Bundesagentur für Arbeit angesiedelt. Beschäftigte der Argen, die von kommunaler Seite angestellt wurden, sind von den Entfristungen daher nicht betroffen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass mir zum gegebenen Zeitpunkt eine abschließende Bewertung noch nicht möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Fischbach, MdB