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Ingrid Fischbach
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Ingrid Fischbach von Gerhard R. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Fischbach,

Thema Millionen-Boni von Bankern und Managern:

Auch im Falle von Misserfolg werden hohe Boni und Abfindungen bezahlt. Bankmanager erhalten riesige Boni, obwohl ihre Institute riesige Verluste machen und mit Steuergeldern gerettet werden müssen. Das ist für mich vollkommen unakzeptabel und darf auf keinen Fall geduldet werden.

Ebenso unakzeptabel ist für mich aber auch eine gesetzliche Begrenzung von Vergütungen. Das würde dazu führen, dass gute Manager die Flucht antreten würden.

Ich habe mir also Gedanken über eine Lösung gemacht, die diese Boni nicht in den Himmel wachsen lässt.

Der klassische Unternehmer geht ins Risiko. Er kann Millionen mit seinem Unternehmen verdienen. Die Gewinne investiert er wieder. Ein weiterer großer Teil wandert in die Rücklagen und meist nur ein kleiner Teil wird privat entnommen. Der Unternehmer trägt außerdem die Verluste und er haftet mit seinem gesamten Firmenvermögen und in den meisten Fällen sogar darüber hinaus mit seinem Privatvermögen.

Der Manager hingegen, insbesondere der Bankmanager, trägt keine Verluste. Er geht nicht ins Risiko. Er investiert die Boni nicht wieder und er gibt sie auch nicht in die Rücklagen. Im Falle von Verlusten wird er mit Millionenabfindung gefeuert.

Das ist unakzeptabel und muss geändert werden, jedoch ohne dass die Höhe der Boni begrenzt wird:

Die Manager müssen in der selben Höhe ins Risiko gehen, in der sie Boni erhalten wollen. Will also ein Manager im Laufe seines 5-Jahres-Vertrags die Chance auf bis zu 5 Mio Bonus, so muss er in diesem Vertrag ebenso bereit sein, bis zu 5 Mio ins Risiko zu gehen. Ist er dazu nicht bereit sondern nur maximal zu 1 Mio, so begrenzt er seinen Bonus ebenfalls auf 1 Mio. Der Manager begrenzt seine Boni selbst durch seine eigene Risikobereitschaft und er wird vor allem vorsichtiger bei den Risiken, die er eingeht. So werden diese Risiken zukünftig nicht mehr auf uns Steuerzahler zukommen..

Wie stehen Sie dazu?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Reese,

vielen Dank für Ihre erneute Email auf Abgeordnetenwatch. Ihren Unmut für Bonuszahlungen an Banker und Manager von Banken, die auf staatliche Hilfe angewiesen sind, kann ich gut nachvollziehen. Den Versuch, wieder die alten Verhältnisse vor der Krise herbeizuführen, können und wollen wir nicht gut heißen. Bonuszahlungen sind schließlich nur dann gerechtfertigt, wenn ein Unternehmen Erfolg hat. Dieses Jahr im Juni haben wir im Deutschen Bundestag ein Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung verabschiedet, um eine rechtliche Grundlage bei der Zahlung von Boni zu etablieren.

Mit dem Gesetz wird Aufsichtsräten, welche die Gehälter der Vorstände festlegen, Regeln an die Hand gegeben, die bei der Vergütung des Vorstands zu beachten sind. Gleichzeitig erhöht die Bundesregierung mit dem Gesetz die Transparenz der Vergütungsfestlegung und stärkt die Kontrollmöglichkeit der Aktionäre und der Öffentlichkeit. Ein weiteres Ziel ist es, die Bezüge von Vorständen nicht mehr nur an kurzfristigen Erfolgsparametern auszurichten, sondern das auf nachhaltigen Erfolg des Unternehmens ausgerichtetes Handeln stärker zu belohnen. Der Staat sollte die Höhe von Abfindungen aber nicht per Gesetz begrenzen. Er darf nur bei den Firmen eingreifen, die staatliche Hilfe bekommen.

Hilfe für Banken gibt es nicht ohne Gegenleistung für die Bürger, die mit ihren Steuergeldern die Stabilität des Finanzmarktes absichern und damit die Ader unserer Volkswirtschaft stabilisieren. Mit dem Mitte Oktober vergangenen Jahres verabschiedeten Finanzmarktstabilisierungsgesetz haben wir entsprechende Grundsätze in einer Verordnung aufgestellt. Neben der Berechnung marktüblicher Gebühren soll dies dadurch erreicht werden, dass eine staatliche Unterstützung nach eingehender Prüfung der Antragsunterlagen nur solchen Instituten gewährt wird, die sich zu einer soliden und umsichtigen Geschäftspolitik verpflichten.

Bei Geschäftsleitern und Organmitgliedern gilt in diesen Fällen eine monetäre Vergütung über 500.000 Euro pro Jahr als unangemessen. Abfindungen über das gesetzlich festgeschriebene Maß hinaus sind nicht gestattet. Während der Laufzeit der Stabilisierungshilfen dürfen keine Boni oder freiwilligen Gehaltsbestandteile gezahlt werden, es sei denn, dass diese ein niedriges Festgehalt kompensieren und die Gesamtvergütung angemessen ist.

Für die Zukunft muss gelten: Variable Vertragsbestandteile dürfen nur an einem langfristigen und nachhaltigen Erfolg ausgerichtet sein. Mit dem Vorstandsvergütungsgesetz und dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz haben wir hierzu wichtige Grundlagen gesetzt. Jetzt heißt es, dass Banken und Unternehmen diese Ideen auch umsetzen. Schließlich gilt es, das Erfolgsmodell unserer Wirtschaftsordnung, die soziale Marktwirtschaft, auf stabilen Grund zu halten, um erfolgreich die Finanz- und Wirtschaftskrise zu überwinden.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Fischbach, MdB