Frage an Ingrid Fischbach von Patrick L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Fischbach,
sie haben dem Gesetzes-Entwurf zur Einführung von Internet-Sperren zugestimmt.
Internet-Sperren verstecken die Seiten mit "Kinderpornografie" bzw erschweren den Zugang.
Wieso haben Sie diesem Gesetz zugestimmt und sich damit gegen eine Verfolgung von den Tätern ausgesprochen?
Schon heute ist es strafbar und Materiel wäre schnell aus dem Netz entfernbar, anscheiennd fehlt aber das Personal dafür. Nun wird mittels dieses Gesetzes weggeschaut und die Täter werden immernoch nicht verfolgt.
Darüberhinaus besteht die Gefahr, dass die Sperren, deren Sperrlisten nicht demokratisch überprüft werden, auch auf andere Bereiche ausgeweitet werden und die Internet-Zensur eingeführt wird.
Frau Fischbach, sehen Sie diese Gefahr auch?
Erachten Sie die Internet-Sperre als ausreichend im Kampf gegen "Kinderpornografie"?
Mit freundlichen Grüßen, Patrick Lahm
Sehr geehrter Herr Lahm,
vielen Dank für Ihre Email auf Abgeordnetenwatch.de. Zunächst einmal möchte ich Ihre letzte Frage beantworten: Nein, ich bin nicht der Meinung, dass das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet ein ausreichendes Mittel ist, um Kinderpornographie endgültig den Boden zu entziehen. Verhindern wird es die Verbreitung solcher Bilder sicher nicht vollends, es ist jedoch ein richtiger Schritt auf dem Weg dahin.
Gemäß § 184B StGB macht sich in Deutschland strafbar, wer es unternimmt, sich kinderpornographische Schriften zu verschaffen. Darunter fällt auch das Betrachten und Speichern von Bildern mit solchen Inhalten. Daher ist die Sperrung solcher Seiten, die einen strafwürdigen Inhalt haben, als Verhinderung einer Straftat zu qualifizieren. Wir wollen damit erreichen, dass der zufällige Besuch solcher Seiten erschwert oder ganz verhindert wird. Genauso wie Hersteller und bewusste Konsumenten dieser Seiten unnachgiebig bestraft werden müssen, ist es unsere Pflicht, harmlose Nutzer vor der Stigmatisierung durch staatliche Verfolgungsmaßnahmen zu schützen. Auch dazu soll das Stoppschild dienen.
Das verabschiedete Gesetz sieht meines Erachtens auch genügend Mechanismen vor, um den von Ihnen befürchteten Missbrauch zu verhindern. So benennt der Datenschutzbeauftragte fünf Mitglieder, die berechtigt sind, jederzeit die Sperrliste beim Bundeskriminalamt einzusehen und zu überprüfen. Es ist zudem mehrfach klargestellt worden, dass die Sperrmaßnahmen auf kinderpornografische Seiten beschränkt bleiben sollen. Diese wird es auch nur dann geben, wenn gegen die Inhalte nicht oder nicht zeitnah vorgegangen werden kann.
Ebenso ist beschlossen worden, dass das Gesetz nach zwei Jahren durch die Bundesregierung evaluiert wird. Die in dieser Zeit gewonnenen Erfahrungen werden dann eingearbeitet werden können.
Ich bin daher nach wie vor der Überzeugung, mit dem Gesetz einen Schritt in die richtige Richtung unternommen zu haben. Ein Patentrezept auf diesem Weg wird es nicht geben, angesichts der Schwere der Taten und der Abscheulichkeit von kinderpornographischen Darstellungen war es für mich jedoch auch nicht länger hinnehmbar gewesen, noch länger abzuwarten und die Augen zu verschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Fischbach, MdB