Frage an Ingrid Fischbach von Stefan S. bezüglich Familie
Guten Abend Frau Fischbach,
Beim BMJ gibt es ein Referat zur Novellierung des Kinder- und Ehegattenunterhaltsrechts. Wie stellt sich Ihre Partei im Falle eines Wahlsieges zu dieser Novellierung und mit welcher Aktivität werden Sie dieses Thema angehen? Wird die bisher geleistete Arbeit und der daraus entstandene Entwurf (s. www.bmj.de) weitergeführt oder werden sie die geplanten Maßnahmen verwerfen und neue Wege gehen. Wenn dies der Fall sein sollte, welche Wege stellt sich die CDU vor? Für Ihre Antwort danke ich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Schuchert
Sehr geehrter Herr Schuchert,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur geplanten Novellierung des Unterhaltsrechts.
Sicherlich gibt es in dem Referentenentwurf Punkte, wie der des Kindeswohls, die wir für begrüßenswert halten, dennoch müsste der Entwurf grundsätzlich neu überarbeitet werden.
Die Union hat sich seit Jahren dafür eingesetzt, dass das Unterhaltsrecht an die veränderten Bedingungen angepasst werden soll. Bereits 1998 hat die damalige CDU/CSU/FDP- geführte Bundesregierung mit der großen Kindschaftsrechtsreform den ersten Schritt für eine umfassende Reform des Familienrechts gemacht. Eine Anpassung des Unterhaltsrechts, der die Rechte der Kinder in den Vordergrund stellt und die Interessen aller Unterhaltsberechtigten angemessen berücksichtigt, hätte die logische und zeitnahe Folge sein müssen.
Die rot-grüne Bundesregierung hat sich dafür jedoch sehr viel Zeit gelassen und erst 2005 einen Referentenentwurf vorgelegt, der kompromissfähige Ansätze enthielt, jedoch nicht mehr in das parlamentarische Verfahren eingebracht wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Fischbach