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Ingrid Fischbach
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Frage von Maren K. •

Frage an Ingrid Fischbach von Maren K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Fischbach!
Offensichtlich hat die Regierungskoalition ein großes Interesse daran, die 2. Änderung des ContStiftungG zügig zu verabschieden. In meinen Augen ein überstürztes, sogar zynisches Vorgehen, nachdem man unsere Probleme so lange ignoriert hat.
So sind die angestrebten Forschungsvorhaben nicht konkretisiert worden – unsere Teilnahme wird aber vorausgesetzt, obwohl schon im Vorfeld von verschiedenen MdBs (Falk, Humme, Blumenthal) konstatiert wurde, dass keine Aufstockung der Bundesmittel geplant sei.
Wieso dann Geld für teure Forschung ausgeben?
Weiterhin sind die deutschen Conterganopfer im europäischen Vergleich mit anderen Entschädigungen zahlenden Ländern am schlechtesten versorgt- für die Reputation des BRDkeineswegs förderlich!
Über die Sonderzahlungen ist in Bezug auf Berechnungsmodalitäten oder gar konkrete Summen nichts Greifbares erkennbar – nur dass sie zum Jahresende erfolgen sollen. Eine Art „Weihnachtsgeld“?
Frau Falk + Frau Humme haben u.a. immer wieder auf den „Gleichheitsgrundsatz“ des Grundgesetzes hingewiesen. Soweit es um Sondergesetzgebung geht, sicher zu recht. Aber wir Contergangeschädigte sind bisher schlicht nicht hinreichend entschädigt worden – obwohl das BVG 1976 dem Bund die Verantwortung genau dafür übertragen hat. Stattdessen wird daraufhin gewiesen, dass wir Leistungen nach dem SGB beantragen können. Haben wir kein Anspruchsrecht, jedoch hohe Kosten auf Grund von Conterganschäden, dann ist das Problem „privatisiert“.
Die Conterganrente soll nun so wie die Altersrenten dynamisiert werden- + hat doch mit diesem System nichts gemein. Schon in unseren Jugendtagen haben die damaligen Elternvertreter einen Inflationsausgleich als Dynamisierungsmaßstab gefordert – nun ist klar, dass angesichts der demographischen + wirtschaftlichen Entwicklung unsere kleine Entschädigungsrente wieder stagnieren wird.
Wieso gibt es auch nach 50 Jahren keine anständige + gerechte Entschädigung für uns?

Mit freundlichen Grüßen
Maren Kühlen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Kühlen,

vielen Dank für Ihre Email vom 10.05. Selbstverständlich hat die Bundesregierung ein großes Interesse an der zügigen Verabschiedung des zweiten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes.

Dabei handelt es sich jedoch nicht um ein, wie sie meinen, überstürztes oder gar zynisches Vorgehen, wir können dadurch gewährleisten, dass die leistungsberechtigten Conterganopfer noch automatisch an der Rentenerhöhung teilnehmen, die zum 1. Juli 2009 erfolgen wird. Dies geschieht insbesondere deshalb, weil die Conterganrenten an die gesetzlichen Renten angepasst werden.

Eine Ausschüttung der Gelder, die vom Unternehmen Grünenthal bereitgestellt wurden, kann ebenfalls nur erfolgen, weil das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wurde. Ein Abwarten, bis die Ergebnisse der Forschungsaufgaben vorliegen, also in zwei bis drei Jahren, brächte für keinen der Beteiligten einen Vorteil.

Auch Ihre Annahme, dass die Conterganopfer in Deutschland am schlechtesten versorgt sind, teile ich so nicht. Wir haben bei uns die Situation, dass die Conterganrente nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden darf, dies ist in anderen Ländern nicht der Fall. Dort müssen alle Bedürfnisse von der Rentenzahlung abgedeckt werden. So bleibt oft von einer anfänglich größeren Summe am Ende eher weniger übrig als bei den Betroffenen, die in Deutschland Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern neben ihrer Rentenzahlung bekommen.

Wir haben mit dem Gesetz vor allem den Bedürfnissen der Conterganopfer Rechnung tragen wollen, es sind zahlreiche Gespräche im Vorfeld geführt worden, um möglichst vielen Betroffenen die Gelegenheit zu geben, sich zu dem Gesetzesvorhaben zu äußern. Ich bin überzeugt davon, dass wir mit diesem Gesetz einen Schritt in die richtige Richtung gemacht haben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir zukünftig die Opfer von Contergan aus dem Blickfeld verlieren werden. Seien Sie versichert, dass wir auch in den kommenden Jahren die Belange und Bedürfnisse der contergangeschädigten Menschen bei der Gesetzgebung berücksichtigen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Fischbach, MdB