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Ingrid Fischbach
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Frage von Jenny M. •

Frage an Ingrid Fischbach von Jenny M. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Fischbach,

durch die Folgeschäden und aufgrund ihrer Behinderung können viele Contergangeschädigte nicht arbeiten gehen. Sie haben daher keine oder kaum Rentenansprüche. Die Betroffenen werden deshalb zu Bittstellern gegenüber den Sozialbehörden und dem Staat degradiert.

In diesem Zusammenhang interessiert mich, ob Sie ebenfalls für eine Erhöhung der monatlichen Conterganentschädigungsrente um 50 % eintreten, die der behindertenpolitische Sprecher der Linken und schwerbehinderte Grünenthal-Opfer fordern.

Mit freundlichen Grüßen
Jenny Müller

Portrait von Ingrid Fischbach
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Müller,

vielen Dank für Ihre Email vom 5.05.2009, in der nach meiner Position zum Thema Renten für Contergangeschädigte fragen.

Die große Koalition hat bereits in den letzten Monaten einiges auf den Weg gebracht. In einem ersten Schritt haben wir die Conterganrenten zum 1. Juli 2008 verdoppelt. Zweitens haben wir diese Conterganrenten gegenüber anderen Leistungen des Sozialgesetzbuches anrechnungsfrei gestellt. Wir haben drittens Parkerleichterungen eingeführt. Viertens hat auf unsere Bitte hin das Bundesgesundheitsministerium in Gesprächsrunden mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen für die Verbesserung der Versorgung der contergangeschädigten Menschen geworben.

Zudem haben wir in der letzten Sitzungswoche das zweite Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz verabschiedet. Darin sind zahlreiche weitere Verbesserungen für die Situation der Betroffenen enthalten.

Ein Schwerpunkt der Novelle ist, dass die Firma Grünenthal -obwohl rechtlich nicht dazu verpflichtet- sich bereit erklärt hat, weitere 50 Millionen Euro für die Verbesserung der Situation der Contergangeschädigten für die bereits bestehende Stiftung zur Verfügung zu stellen. Der Bund leistet ebenfalls seinen Beitrag und stellt aus dem noch vorhandenen Stiftungskapital 50 Millionen Euro zur Verfügung, so dass nun 25 Jahre lang eine jährliche Sonderzahlung an die Betroffenen geleistet werden kann. Damit sollen solche Bedarfe gedeckt und Wünsche erfüllt werden, für die kein anderer aufkommt.

Eine solche Entwicklung hätte vor noch gut einem Jahr niemand für möglich gehalten,. aber auch damit ist das Kapitel "Hilfe für die Contergangeschädigten" noch nicht abgeschlossen. Wir wissen, dass die Menschen, die unter den Folgen dieses Medikamentes leiden, auch weiterhin unserer Hilfe bedürfen, daher werden wir sie nicht aus den Augen verlieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Fischbach, MdB