(...) Mit ist bekannt, dass hierdurch einmalige Belastungen für Unternehmen verbunden waren. Im Gegenzug bedeutet eine ausreichende Finanzierung der Rentenversicherung, dass die Rentenbeiträge trotz demographischer Belastungen unter 20 % bleiben konnten. Davon haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer paritätisch in gleichem Maße profitiert. (...)
(...) Genau gesagt sind sie nicht zu beantworten. Für die gegenwärtige Finanzkrise gibt es keine einzeln und konkret zu brennenden und haftbar zu machenden juristischen Personen und/oder Organisationen (z.B. Banken, Ratingagenturen, Parteien, Politiker). Vielmehr ist die weltweite Finanzkrise im Zusammenwirken vieler Faktoren, sprich dem Handeln unzählig vieler Akteure entstanden. (...)
(...) Ihre Frage nach den Rentenansprüchen von Menschen aus den ehemaligen Ostblockstaaten, die bei uns leben, ist im sogenannten Fremdrentengesetz geregelt. Es wird unterschieden zwischen Vertriebenen (müssen bis 31.12.1992 ihre Heimatländer verlassen haben), Spätaussiedlern (nach dem 31.12.1992 nach Deutschland gezogen) und Spätaussiedlern, die nach dem 6.5.1996 nach Deutschland gezogen sind. (...)
(...) Ich bin der Überzeugung, dass die SPD in der Großen Koalition in vielen Bereichen - auch solchen, die von der Öffentlichkeit eher selten wahrgenommen werden, vieles erreicht hat - des öfteren gegen den Widerstand unseres Koalitionspartners. Unsere Handschrift in dieser Großen Koalition ist deutlich zu erkennen, auch wenn wir in einer Koalition gleich starker Partner natürlich Kompromisse eingehen mussten und manche Forderungen allen Teilerfolgen zum Trotz, wie z.B. die eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns, noch nicht verwirklichen konnten. Beim Atomausstieg hingegen, haben wir uns vollständig durchgesetzt und den Ausstiegsbeschluss erfolgreich verteidigt. (...)
(...) ich stimme Ihrer Argumentation zu und bin der festen Überzeugung, dass wir einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn brauchen. Ein Wettbewerb über Lohndumping ist unsozial und Marktwirtschaft funktioniert nur bei ausreichender Nachfrage. (...)
(...) Anders verhält es sich mitunter bei UV Licht-undurchlässiger Bekleidung, für Versicherte ist § 33 SGB V als individuelle Leistungsgrundlage maßgeblich. Wenn tatsächlich nachgewiesen ist, dass nur durch z.B. entsprechende Schutzkleidung (in der Regel UV-Licht-undurchlässige Kleidung) die Entstehung von Tumoren verhindert werden kann, könnte man argumentieren, dass der Anteil der Krankenbehandlung beim Einsatz dieser Produkte überwiegt. (...)