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Ingrid Arndt-Brauer
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Frage von Uli H. •

Frage an Ingrid Arndt-Brauer von Uli H. bezüglich Senioren

Sehr geehrte Frau Arndt-Brauer,

in Ländern des ehemaligen Ostblocks wird "man" im Alter von 55 Jahren zum Senior der Arbeit; heißt: Rentner. Die Rente fällt entsprechend gering aus. Ist es nun so, dass bei Personen, die vor diesem Hintergrund und mit diesem Status in die BRD übersiedeln und hier, weil kaum oder gar nicht vermittelbar, z.B. Überbrückungs-, oder Bildungsmaßnahmen durchlaufen, die Rente anschließend dem deutschen Niveau angepaßt wird?
Habe diese Info von einer Mitarbeiterin einer entsprechenden Bildungsmaßnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Uli Hermeling

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hermeling,

Ihre Frage nach den Rentenansprüchen von Menschen aus den ehemaligen Ostblockstaaten, die bei uns leben, ist im sogenannten Fremdrentengesetz geregelt. Es wird unterschieden zwischen Vertriebenen (müssen bis 31.12.1992 ihre Heimatländer verlassen haben), Spätaussiedlern (nach dem 31.12.1992 nach Deutschland gezogen) und Spätaussiedlern, die nach dem 6.5.1996 nach Deutschland gezogen sind. Sonderregelungen gibt es zudem noch für polnische Rentenversicherungszeiten bei denjenigen, die vor dem 1.1.1991 nach Deutschland zugezogen sind (deutsch-polnisches Rentenabkommen vom 9.10.1975).

Bei den von Ihnen angesprochenen Übersiedlern handelt es sich vermutlich nahezu ausschließlich um diejenigen Menschen, deren Rentenhöhe sich nach den Vorschriften für die nach dem 6.5.1996 zugezogenen Spätaussiedler bemisst. Grundsätzlich voll anerkannt werden für diese Gruppe die Zeiten der Berufsausbildung, des Grundwehr- oder Zivildienstes und Kindererziehungszeiten (sofern nach dem 8.5.1945). Alle übrigen für die Rente bedeutsamen Zeiten (Arbeitsverhältnisse) müssen nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden. Die im Heimatland erhaltenen Verdienste werden dabei mit Hilfe von Tabellen umgerechnet. Eingang finden Qualifikation, Art der Tätigkeit und der Wirtschaftsbereich in dem gearbeitet wird. Die anerkannten/glaubhaft gemachten Renten_zeiten_ zählen in vollem Umfang als _Versicherungszeit_ (nicht Beitragszeit !, um überhaupt eine Rente zu erhalten zu können, müssen - wie bei deutschen ArbeitnehmerInnen - 15 Jahre lang Beiträge nachgewiesen werden). Die für die _Rentenhöhe maßgeblichen sogenannten Entgeltpunkte*_ für nachgewiesene/glaubhaft gemachte _Beitrags-/Beschäftigungszeiten_ (nach dem 17. Lebensjahr), werden hingegen immer pauschal um 40% gekürzt, d.h. die Rentenhöhe liegt bei 60% des Rentenniveaus vergleichbarer deutscher Beitragszahlerinnen (die Entgeltpunkte für nicht nachgewiesene, aber glaubhaft gemachte Zeiten wurden vor der 40 %-igen Kürzung bereits pauschal um 1/6 gekürzt).

Über den konkreten Nachweis/Glaubhaftmachung von Beschäftigungszeiten hinaus gibt es weitere Regelungen, sprich absolute Höchstbeträge (Deckelungen) Ein Spätaussiedler, der nach dem 6.5.1996 nach Deutschland kam, kann höchstens 25 Entgeltpunkte erwerben. Das entspricht einer monatlichen Bruttorente von 656,75 Euro in den alten Bundesländern und 577,25 Euro in den neuen Bundesländern (Stand 1.1.2008). Bei Ehepaaren, gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften und eheähnlichen Gemeinschaften werden zusammen höchstens 40 Entgeltpunkte (= 1050,80 Euro alte BL, 923,60 neue BL) anerkannt. Werden in Deutschland durch Berufstätigkeit weitere Ansprüche erworben, so werden die hieraus resultierenden Ansprüche zusätzlich berücksichtigt. Beziehen Aussiedler eine Rente aus ihrem Heimatland, so wird diese in vollem Umfang angerechnet.

In der Hoffnung Ihnen die gewünschten Informationen gegeben zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

gez. Ingrid Arndt-Brauer

* : ein Entgeltpunkt (1,0) entspricht den Rentenversicherungs-Beitragszahlungen eines Durchschnittsverdieners (19.9%). Bei halbem Durchschnittsverdienst erhält man 0,5 Entgeltpunkte usw.. Für 2008 betragen die Durchschnittsverdienstwerte (vorläufig) 2507 Euro monatlich in den alten Bundesländern und 2120 Euro in den neuen (Jahreseinkommen von 30 084 Euro in den alten und 25 437 Euro in den neuen Ländern). Multipliziert man die Zahl der Entgeltpunkte mit dem aktuellen Rentenwert (ab 1. Juli 2008 beträgt dieser 23,34 Euro (Ost) und 26,56 Euro (West)) ergibt sich die Höhe der Rente