Frage an Ingo Wellenreuther von Rolf F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Wellenreuther,
den bereits seit längerem in verschiedenen Bereichen voranschreitenden Demokratieabbau beobachte ich mit Sorge.
Nun scheint es so, als wäre eine Einschränkung im Rederecht der Parlamentarier geplant.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,827499,00.html
Wie beurteilen Sie die aktuelle Entwicklung, die offenbar darauf abzuzielen scheint, "Abweichler und kritische Stimmen im Bundestag mundtot zu machen", und inwieweit ist sie mit Ihrem Demokratieverständnis sowie Ihrer Funktion als Bundestagsabgeordneter vereinbar?
Außerdem: Ist, sofern die Einschränkung durchgesetzt wird, lediglich noch mit Reden streng nach Parteibuch - die, wenn Druck allein zur Durchsetzung "alternativloser Politik" nicht reicht, die potenzielle "Abweichler", die statt nach Parteibuch lieber nach ihrem Gewissen entscheiden möchten, auf die gewünschte Linie einschwören sollen - zu rechnen oder besteht zumindest ein Funken Hoffnung, dass auch weiterhin parteipolitisch unbequeme Meinungen offen im Bundestag vertreten und vorgetragen werden können?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Fichtmüller
Sehr geehrter Herr Fichtmüller,
vielen Dank für Ihre Frage, auf die ich Ihnen gerne antworte.
Das Rederecht der Abgeordneten ist aus Art. 38 des Grundgesetzes abzuleiten, ist also verfassungsrechtlich verbrieft. Deshalb ist es aus guten Gründen und zu Recht nicht möglich, Abgeordneten, die eine abweichende Meinung zur Haltung ihrer Fraktion einnehmen, im Plenum das Wort zu verbieten.
Anlass für den diskutierten Änderungsvorschlag der Geschäftsordnung ist die Entwicklung, dass zahlreiche Debatten im Bundestag dazu genutzt werden, um die eigentlich zwischen allen Fraktionen vereinbarte Debatte durch so genannte persönliche Erklärungen in die Länge zu ziehen, ohne dass es zu einem wirklichen Erkenntnisgewinn kommt oder neue Argumente vorgebracht würden. Das Ergebnis ist, dass die gesamten Redezeiten in keiner Weise die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag wiederspiegeln, was im Grunde undemokratisch ist.
Ich habe mich zu der diskutierten Frage einer Änderung des Rederechts gegenüber der Presse geäußert (vgl. Badische Neueste Nachrichten (BNN) vom 17. April 2012) und dabei meinen Vorschlag geäußert, dass sich Vertreter der Fraktionen nochmals zusammensetzen sollten, um einvernehmlich zu einer sinnvollen Neuregelung zu kommen, die einerseits das Rederecht der Abgeordneten nicht beschneidet, andererseits aber auch den reibungslosen Parlamentsbetrieb gewährleistet. Ich begrüße es, dass es nun zu neuen Beratungen in dieser Richtung unter den Fraktionen kommen soll.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther