Frage an Ingo Wellenreuther von Günther Dr. H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Wellenreuther,
in Ihrer Antwort vom 12.09.2011 an Herrn G. schreiben Sie:
"Wenn Ihrer Meinung nach Deutschland noch überhaupt keine Verfassung hat - weil Sie offensichtlich das Grundgesetz nicht anerkennen -, ..."
Kennen Sie das Grundgesetz?
Ist Ihnen bekannt, daß gemäß Art. 146 GG das Grundgesetz seine Gültigkeit an dem Tage verliert, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde?
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Günther Herzlieb
Sehr geehrter Herr Dr. Herzlieb,
vielen Dank für Ihre Frage, auf die ich Ihnen gerne antworte.
Ja, ich bin Jurist und kenne das Grundgesetz. Auch der Wortlaut des Art. 146 GG, den Sie wiedergeben, ist mir bekannt.
Eine kurze ergänzende Erläuterung: Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland (einen kurzen, guten Überblick zur historischen Entwicklung gibt die Bundeszentrale für politische Bildung unter http://www.bpb.de/themen/AAWX7W,0,Warum_Deutschlands_Verfassung_Grundgesetz_hei%DFt.html ). Art 146 GG gibt lediglich klarstellend die Selbstverständlichkeit wieder, dass sich das deutsche Volk eine neue Verfassung geben könnte. Die Bestimmung gibt allenfalls die Möglichkeit zu einer Verfassungsneuschöpfung, verpflichtet dazu aber nicht, und besagt schon gar nicht, dass das Grundgesetz keine rechtsgültige Verfassung sei.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther MdB