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Ingo Wellenreuther
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Frage von Annette S. •

Frage an Ingo Wellenreuther von Annette S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

Sie schreiben:

"....weil es Ziel der Bundesregierung ist, erwerbsgeminderte Personen nach Möglichkeit wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren."

Ich beziehe seit 3/08 eine befristete EM-Rente, nachdem eine medizinische Reha, die ich erst nach Widerspruch bewilligt bekam, erfolglos war, da sich mein Gesundheitszustand durch die lange Verfahrensdauer stetig verschlechtert hat. Ich wurde mit der Aussage "unter drei Stunden erwerbsfähig" entlassen. Ich musste dann zwangsläufig EM-Rente beantragen, obwohl ich es nicht wollte, weil mir meine Arbeit sehr viel bedeutet hat. Die Rente wurde auch problemlos für 20 Monate bewilligt.

Im Herbst 2008 beantragte ich bei meiner Krankenkasse eine stationäre Traumatherapie mit internistischer und neurologischer Begleitbehandlung. Die KK schickte den Antrag an mich zurück, ich solle bei der DRV beantragen. Diese hat den Antrag mit dem Argument abgelehnt, ich würde Rente beziehen und eine Reha wäre nicht erfolgversprechend. Auch mein Widerspruch wurde abgewiesen. Also musste ich einen Weitergewährungsantrag stellen. Die DRV forderte daraufhin einen Bericht von meinem Hausarzt an und schickt mich zu einem Gutachter. Für mich ist das widersprüchlich, denn von meiner kleinen Rente kann ich mir leider keinen Wunderheiler leisten...

Meine Frage:

Wie lässt es sich mit Ihrer obigen Aussage vereinbaren, dass Anträge auf medizinische Rehabilitation oft abgelehnt werden, warum muss man um eine Reha zur die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit so hart kämpfen, wenn es doch Ziel ist, erwerbsgeminderte Personen wieder den Arbeitsprozess zu integrieren?
Genau das war mein Ziel, aber es wurde mir durch die Ablehnungspolitik von DRV und KK unmöglich gemacht. Ich gehe inzwischen davon aus, dass ich 2012 einen erneuten Weitergewährungsantrag stellen muss, eine Reha bekomme ich ja nicht und ambulante Maßnahmen reichen nicht aus.

Mit freundlichen Grüßen

Annette Schmidt

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Sehr geehrte Frau Schmidt,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich bedauere, dass Sie in Ihrem konkreten Fall nicht damit zufrieden sind, wie damit von Seiten der Krankenkasse und Rentenversicherung umgegangen wurde.

Dies lässt allerdings keinen generalisierenden Rückschluss auf die generelle Handhabung der Fälle durch die Krankenkassen und die Rentenversicherung zu und erlaubt es schon gar nicht, deshalb die genannte Zielsetzung der Bundesregierung in dieser Frage in Zweifel zu ziehen.

Weil ich Ihren gesamten Vorgang nicht im Detail kenne, kann ich schon allein deshalb hierzu keine Einschätzung abgeben. Sofern Sie den Eindruck haben, dass Ihnen eigentlich zustehende z. B. Reha- oder Therapiemaßnahmen vorenthalten werden, kann ich Ihnen anraten, sich rechtlichen Rat einzuholen.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther MdB

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