Frage an Ingo Wellenreuther von Dominik S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Wellenreuther,
wie Sie vielleicht mitbekommen haben, läuft seit 3 Tagen eine Petition gegen das InternetSperre-Gesetz, welche bereits 40000 Mitzeichner hat. Keiner der dortigen Gegner dieses Gesetzentwurfs ist für Kinderpornographie. Im Gegenteil, im zugehörigen Forenteil wird heftig auf andere Mittel und Wege hingewiesen, die effektiv sein würden. Viele der Mitzeichner sehen die Gefahr, dass das Gesetz nicht nur für Kinderpornographie eingesetzt wird, sondern die Liste später immer weiter ausgeweitet wird. Nach Gutdünken des BKA ohne richterliche Nachprüfung, was nicht dem Anspruch auf Gefahrenabwehr gerecht werden sollte. Heute Kinderpornographie, morgen Musik-Tauschbörsen, übermorgen regierungskritische Internetseiten.
Weil ich Mitzeichner der Petition bin und demzufolge entweder meine moralischen Wertmaßstäbe verloren oder keine Ahnung habe, bitte ich Sie, zu folgenden Aussagen Stellung zu nehmen:
Herr Federrath weist in einem Gutachten für die Regierung darauf hin, dass diese Sperren "immer umgangen" werden können. Nötig seien deshalb "international einheitliche und durchsetzbare Regeln", nach denen Kinderpornografie aus dem Internet entfernt werden kann.
http://www.golem.de/0903/66185.html
Die IWF stellt in ihrem Jahresbericht fest, dass die Anzahl der Webseiten mit betreffendem Inhalt um 10% gegenüber dem Vorjahr abgenommen hat. Die Regierung nutzt wissentlich eine falsche Interpretation einer BKA-Statistik.
http://www.iwf.org.uk/media/news.258.htm
Die Schutzorganisation Carechild machte einen Versuch anhand einer aufgetauchten dänischen Sperrliste. Von 20 gelisteten Seiten wurden die Hostingprovider angeschrieben. Innerhalb von einem Tag waren 16 Seiten gelöscht und 3 Seiten stellten sich als legal heraus. Im Rahmen der Rechtshilfe sollte zudem eine strafrechtliche Verfolgung möglich sein. Warum ist im Gesetz keine Rede davon?
Sehr geehrter Herr Siebold,
vielen Dank für Ihre Mail zu meiner Rede im Deutschen Bundestag am 06. Mai 2009 über den Kampf gegen Kinderpornographie.
Leider muss ich den Eindruck gewinnen, dass einige Autoren der Zuschriften, die mich hierzu erreichen, meine Rede nicht im Gesamten aufmerksam gelesen haben und sich nur auf - zum Teil falsche - Zitate in verschiedenen Veröffentlichungen beziehen. Ich möchte daher einige Hintergründe darstellen:
- Es zeugt von einem grundlegend falschen Verständnis der Maßnahme, wenn in diesem Zusammenhang von "(Internet-)Zensur" gesprochen wird. Es geht darum, den Zugriff auf strafbare, kinderpornographische Inhalte im Internet zu blockieren. Dies hat mit Zensur rein gar nichts zu tun. Das Grundgesetz schützt keine schwere Kriminalität.
- Die Bedenken, dass mit der geplanten Maßnahme auch der Zugang zu anderen, nicht kinderpornographischen Inhalten gesperrt werden würde, ist vollkommen unbegründet. Der Gesetzentwurf rechtfertigt allein zur Sperrung von kinderpornographischen Inhalten im Internet. Das BKA darf und wird bei der Sperrung nicht andere Inhalte in den Blick nehmen. Bedenken mit Blick auf die Seriosität des BKA teile ich in keiner Weise. Das BKA leistet derzeit schon allseits geschätzte Arbeit im Kampf gegen Kinderpornographie. Mit derselben Sorgfalt wird das BKA auch die Sperrliste erheben. Das BKA wird die Sperrliste tagesaktuell zur Verfügung stellen, es haftet für etwaige Fehlinformationen, die Provider müssen also keine Entschädigungsansprüche fürchten. In diesem Zusammenhang ist aber zu betonen, dass es nach den tatsächlichen Erfahrungen aus den anderen Ländern keine nennenswerten Beschwerden gibt, dass unbedenkliche Angebote im Internet betroffen wären.
- Natürlich werden auch zahlreiche Strafverfahren gegen Hersteller und Verbreiter von Kinderpornographie durchgeführt. Die Ermittlungsbehörden, wie gerade auch das BKA, leisten hier tagtäglich eine wertvolle und erfolgreiche Arbeit. Immer wieder gibt es Meldungen, dass Kinderpornographie-Ringe gesprengt werden konnten. Diese Arbeit gilt es - neben der Einführung der Zugangssperre - weiter auszubauen. Deshalb habe ich in meiner Rede auch betont, dass ich die geplanten Personalaufstockungen beim BKA in diesem Bereich sehr begrüße.
- Selbstverständlich ist es die wirksamere und deshalb vorzugswürdige Maßnahme, kinderpornographische Seiten ganz abzuschalten. Dies wird auch derzeit schon vielfach praktiziert, so insbesondere bei Seiten, die auf deutschen Server liegen, nicht aber zwingend bei Seiten auf Servern im Ausland, auch wenn es bereits gut funktionierende Netzwerke der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit gibt. Das Problem ist in diesem Zusammenhang, dass weltweit in der Hälfte aller Staaten Besitz und Verbreitung entweder nicht unter Strafe steht oder nicht ausreichend sanktioniert wird. Hier besteht meines Erachtens in der internationalen Zusammenarbeit weiterer Handlungsbedarf, worauf ich in meiner Rede ebenfalls hingewiesen habe. In diesen Fällen kann derzeit nur das Mittel der Zugangssperre auf entsprechende Webseiten greifen, wie es jetzt in Deutschland angegangen wird.
- Die Tatsache, dass beispielsweise Behörden, Bibliotheken, Universitäten und Schulen von dem Gesetz nicht erfasst werden, ist damit zu begründen, dass diese eigene Netze haben, also autonom sind und nicht die Dienste eines Anbieters nutzen. Diese haben jedoch klare interne Regeln, was abgerufen werden kann und was nicht abgerufen werden kann. Dies wird durch Stichproben kontrolliert und bei Verstößen empfindlich sanktioniert.
- Die weitere Tatsache, dass Diensteanbieter mit weniger als 10.000 Kunden nicht von dem Gesetz erfasst werden, ist sicherlich ein Wermutstropfen. Sie betrifft allerdings nur einen Promillebereich des Marktes. Diese Ausnahme ist das Ergebnis eines Abwägungsprozesses zwischen Aufwand und Nutzen. Hätte man diese ebenfalls erfasst, hätte man außerdem die sehr vertraulichen Listen einem größeren Kreis zugänglich gemacht. Diese Regelungen müssen aber weiter beobachtet werden und unterliegen der ebenfalls nach dem Gesetz vorgesehenen Evaluation nach zwei Jahren.
- Bisweilen wird bezweifelt, dass der Handel mit Kinderpornographie ein Markt mit mächtigen Geldinteressen sei. Ich habe demgegenüber in meiner Rede anhand von Zahlen, die auf Schätzungen beruhen, das Ausmaß von Kinderpornographie deutlich gemacht (nur am Rande möchte ich anmerken, dass ich in der ursprünglichen Mitteilung auf www.heise.de über die Bundestagsdebatte falsch zitiert wurde: ich habe ausweislich des amtlichen Bundestagsprotokolls nicht von 11 Milliarden Fotos gesprochen, die weltweit online im Umlauf sind, sondern von 11 Millionen. Dies wurde offensichtlich inzwischen korrigiert). Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die Stellungnahme von BITKOM, dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V., für das öffentliche Expertengespräch des Unterausschusses Neue Medien im Deutschen Bundestag am 12. Februar 2009 verweisen: "BITKOM bewertet die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet als eines der größten Probleme der Webkriminalität. ... Die Verbreitung von Kinderpornographie hat sich gerade im Internet über den Aspekt kriminell ausgelebter Pädophilie zu einem kommerziellen Markt entwickelt. Dieser trägt Züge organisierter Kriminalität." Ich halte es für bemerkenswert, dass dieser Verband der Internetwirtschaft so eindeutig den Kritikern aus der sog. Community widerspricht.
Auch die Europäische Kommission bezieht sich in einem Vorschlag für einen Rahmenbeschluss vom 25. März 2009 auf Schätzungen, wonach nur 20% der Kinderporno-Webseiten nicht kommerziell (hauptsächlich Peer-to-Peer) betrieben werden; 80% werden folglich kommerziell betrieben.
Es gibt also schon bisher eine Vielzahl von erfolgreichen Maßnahmen im Kampf gegen Kinderpornographie, der weiterhin vehement geführt werden muss. Dieser wird nun mit dem Access-Blocking durch ein wichtiges Instrument ergänzt, d. h. hier geht es nicht um ein Entweder-Oder, sondern um ein Sowohl-Als-Auch.
Vor dem Hintergrund dieser Tatsachen ist es mir in keiner Weise verständlich, dass sich überhaupt jemand bei so schrecklichen Tatbeständen der Kinderpornographie gegen die geplante Zugangssperren wendet, zumal - um es nochmals zu betonen - es sich hierbei nur um eine neue, flankierende Maßnahme handelt, die zu dem bisherigen, sicherlich in Teilen ebenfalls noch zu intensivierenden Vorgehen gegen Kinderpornographie hinzu tritt. Wenn sich daher jemand vehement gegen diese Maßnahme ausspricht, kann ich nur den Schluss daraus ziehen, dass er nicht weiß, worum es bei diesem Thema geht, oder dass er die uneingeschränkte Freiheit des Internets höher bewertet, als den Schutz der Menschenwürde der geschundenen Kinder, und daher meines Erachtens die Wertmaßstäbe verloren hat.
Die Behauptung, dass die Maßnahme der Zugangssperre nicht effektiv sei, vermag nicht zu überzeugen. Experten und internationale Erfahrungen sagen, dass rund 80% der Nutzer von Kinderpornographie über Spammails und Teasing-Produkte angelockt und in die Szene hineingelockt werden. Gerade bei diesem Einstieg stellt die Zugangssperre eine wirksame Hürde und damit eine präventive Maßnahme dar. Schwerpädokriminelle und technisch versierte Nutzer werden hingegen die Sperren umgehen können - es behauptet auch niemand, dass die Zugangssperren ein Allheilmittel wären.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen meinen Standpunkt erläutert zu haben und etwaige Bedenken hinsichtlich der geplanten Maßnahme zerstreut zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther MdB
Sehr geehrter Herr Siebold,
vielen Dank für Ihre Mail zu meiner Rede im Deutschen Bundestag am 06. Mai 2009 über den Kampf gegen Kinderpornographie.
Leider muss ich den Eindruck gewinnen, dass einige Autoren der Zuschriften, die mich hierzu erreichen, meine Rede nicht im Gesamten aufmerksam gelesen haben und sich nur auf - zum Teil falsche - Zitate in verschiedenen Veröffentlichungen beziehen. Ich möchte daher einige Hintergründe darstellen:
- Es zeugt von einem grundlegend falschen Verständnis der Maßnahme, wenn in diesem Zusammenhang von "(Internet-)Zensur" gesprochen wird. Es geht darum, den Zugriff auf strafbare, kinderpornographische Inhalte im Internet zu blockieren. Dies hat mit Zensur rein gar nichts zu tun. Das Grundgesetz schützt keine schwere Kriminalität.
- Die Bedenken, dass mit der geplanten Maßnahme auch der Zugang zu anderen, nicht kinderpornographischen Inhalten gesperrt werden würde, ist vollkommen unbegründet. Der Gesetzentwurf rechtfertigt allein zur Sperrung von kinderpornographischen Inhalten im Internet. Das BKA darf und wird bei der Sperrung nicht andere Inhalte in den Blick nehmen. Bedenken mit Blick auf die Seriosität des BKA teile ich in keiner Weise. Das BKA leistet derzeit schon allseits geschätzte Arbeit im Kampf gegen Kinderpornographie. Mit derselben Sorgfalt wird das BKA auch die Sperrliste erheben. Das BKA wird die Sperrliste tagesaktuell zur Verfügung stellen, es haftet für etwaige Fehlinformationen, die Provider müssen also keine Entschädigungsansprüche fürchten. In diesem Zusammenhang ist aber zu betonen, dass es nach den tatsächlichen Erfahrungen aus den anderen Ländern keine nennenswerten Beschwerden gibt, dass unbedenkliche Angebote im Internet betroffen wären.
- Natürlich werden auch zahlreiche Strafverfahren gegen Hersteller und Verbreiter von Kinderpornographie durchgeführt. Die Ermittlungsbehörden, wie gerade auch das BKA, leisten hier tagtäglich eine wertvolle und erfolgreiche Arbeit. Immer wieder gibt es Meldungen, dass Kinderpornographie-Ringe gesprengt werden konnten. Diese Arbeit gilt es - neben der Einführung der Zugangssperre - weiter auszubauen. Deshalb habe ich in meiner Rede auch betont, dass ich die geplanten Personalaufstockungen beim BKA in diesem Bereich sehr begrüße.
- Selbstverständlich ist es die wirksamere und deshalb vorzugswürdige Maßnahme, kinderpornographische Seiten ganz abzuschalten. Dies wird auch derzeit schon vielfach praktiziert, so insbesondere bei Seiten, die auf deutschen Server liegen, nicht aber zwingend bei Seiten auf Servern im Ausland, auch wenn es bereits gut funktionierende Netzwerke der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit gibt. Das Problem ist in diesem Zusammenhang, dass weltweit in der Hälfte aller Staaten Besitz und Verbreitung entweder nicht unter Strafe steht oder nicht ausreichend sanktioniert wird. Hier besteht meines Erachtens in der internationalen Zusammenarbeit weiterer Handlungsbedarf, worauf ich in meiner Rede ebenfalls hingewiesen habe. In diesen Fällen kann derzeit nur das Mittel der Zugangssperre auf entsprechende Webseiten greifen, wie es jetzt in Deutschland angegangen wird.
- Die Tatsache, dass beispielsweise Behörden, Bibliotheken, Universitäten und Schulen von dem Gesetz nicht erfasst werden, ist damit zu begründen, dass diese eigene Netze haben, also autonom sind und nicht die Dienste eines Anbieters nutzen. Diese haben jedoch klare interne Regeln, was abgerufen werden kann und was nicht abgerufen werden kann. Dies wird durch Stichproben kontrolliert und bei Verstößen empfindlich sanktioniert.
- Die weitere Tatsache, dass Diensteanbieter mit weniger als 10.000 Kunden nicht von dem Gesetz erfasst werden, ist sicherlich ein Wermutstropfen. Sie betrifft allerdings nur einen Promillebereich des Marktes. Diese Ausnahme ist das Ergebnis eines Abwägungsprozesses zwischen Aufwand und Nutzen. Hätte man diese ebenfalls erfasst, hätte man außerdem die sehr vertraulichen Listen einem größeren Kreis zugänglich gemacht. Diese Regelungen müssen aber weiter beobachtet werden und unterliegen der ebenfalls nach dem Gesetz vorgesehenen Evaluation nach zwei Jahren.
- Bisweilen wird bezweifelt, dass der Handel mit Kinderpornographie ein Markt mit mächtigen Geldinteressen sei. Ich habe demgegenüber in meiner Rede anhand von Zahlen, die auf Schätzungen beruhen, das Ausmaß von Kinderpornographie deutlich gemacht (nur am Rande möchte ich anmerken, dass ich in der ursprünglichen Mitteilung auf www.heise.de über die Bundestagsdebatte falsch zitiert wurde: ich habe ausweislich des amtlichen Bundestagsprotokolls nicht von 11 Milliarden Fotos gesprochen, die weltweit online im Umlauf sind, sondern von 11 Millionen. Dies wurde offensichtlich inzwischen korrigiert). Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die Stellungnahme von BITKOM, dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V., für das öffentliche Expertengespräch des Unterausschusses Neue Medien im Deutschen Bundestag am 12. Februar 2009 verweisen: "BITKOM bewertet die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet als eines der größten Probleme der Webkriminalität. ... Die Verbreitung von Kinderpornographie hat sich gerade im Internet über den Aspekt kriminell ausgelebter Pädophilie zu einem kommerziellen Markt entwickelt. Dieser trägt Züge organisierter Kriminalität." Ich halte es für bemerkenswert, dass dieser Verband der Internetwirtschaft so eindeutig den Kritikern aus der sog. Community widerspricht. Auch die Europäische Kommission bezieht sich in einem Vorschlag für einen Rahmenbeschluss vom 25. März 2009 auf Schätzungen, wonach nur 20% der Kinderporno-Webseiten nicht kommerziell (hauptsächlich Peer-to-Peer) betrieben werden; 80% werden folglich kommerziell betrieben.
Es gibt also schon bisher eine Vielzahl von erfolgreichen Maßnahmen im Kampf gegen Kinderpornographie, der weiterhin vehement geführt werden muss. Dieser wird nun mit dem Access-Blocking durch ein wichtiges Instrument ergänzt, d. h. hier geht es nicht um ein Entweder-Oder, sondern um ein Sowohl-Als-Auch.
Vor dem Hintergrund dieser Tatsachen ist es mir in keiner Weise verständlich, dass sich überhaupt jemand bei so schrecklichen Tatbeständen der Kinderpornographie gegen die geplante Zugangssperren wendet, zumal - um es nochmals zu betonen - es sich hierbei nur um eine neue, flankierende Maßnahme handelt, die zu dem bisherigen, sicherlich in Teilen ebenfalls noch zu intensivierenden Vorgehen gegen Kinderpornographie hinzu tritt. Wenn sich daher jemand vehement gegen diese Maßnahme ausspricht, kann ich nur den Schluss daraus ziehen, dass er nicht weiß, worum es bei diesem Thema geht, oder dass er die uneingeschränkte Freiheit des Internets höher bewertet, als den Schutz der Menschenwürde der geschundenen Kinder, und daher meines Erachtens die Wertmaßstäbe verloren hat.
Die Behauptung, dass die Maßnahme der Zugangssperre nicht effektiv sei, vermag nicht zu überzeugen. Experten und internationale Erfahrungen sagen, dass rund 80% der Nutzer von Kinderpornographie über Spammails und Teasing-Produkte angelockt und in die Szene hineingelockt werden. Gerade bei diesem Einstieg stellt die Zugangssperre eine wirksame Hürde und damit eine präventive Maßnahme dar. Schwerpädokriminelle und technisch versierte Nutzer werden hingegen die Sperren umgehen können - es behauptet auch niemand, dass die Zugangssperren ein Allheilmittel wären.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen meinen Standpunkt erläutert zu haben und etwaige Bedenken hinsichtlich der geplanten Maßnahme zerstreut zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther MdB