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Frage von Juergen E. •

Frage an Ingo Rust von Juergen E. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Rust.

ich war bisher davon ausgegangen, dass mit meinen Steuern die Verwaltung, Kosten fuer Gebauede, IT-Einrichtung, Beamten-Pensionen, Gebuehren fuer Abgeordnete usw. abgegolten sind.
Letzte Woche musste ich fuer mein Fahrzeug eine neue Einspritzduese im Fahrzeugschein eintragen lassen. Nach ca. 1 Std Wartezeit und 5 Minuten Bearbeitung durch einen Beamten(in) wurde mir die Rechnung von 14,50 Euro praesentiert.
Auf die Frage fuer welche zusaetzliche Leistung ich diese Kosten zahlen soll, kam keine Antwort.

Da alle Kosten (bis auf die 10 Cent fuer das Papier) schon durch die allgemeinen Steuern bezahlt sind hier meine Frage:
1. Wie setzen sich diese 14,50 Euro zusammen (oder koennten es auch 11,50 Euro oder 21,20 Euro sein)?

Diese Sonderfinanzierung der Haushalte geift immer mehr um sich (s. Kosten fuer Personalausweis, Fuehrerschein...)
2. Wie hoch ist der Anteil dieser indirekten Gebuehren am Haushalt von BW?
3. Eine Verrechnung von 14,50 Euro kostet in einem kleinen Betrieb z.T. mehr als die Einnahmen. Wie ist die Kosten/Nutzen-Rechnung in meinem Fall?

Mit freundlichem Gruss
J Engert

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Sehr geehrter Herr Engert,

vielen Dank für Ihre Mail.

Die Staatseinnahmen setzen sich nicht nur aus Steuern sondern auch aus Gebühren, Sonderabgaben, Erwerbseinkünften und Krediten zusammen. Bei Gebühren handelt es sich um Abgaben für eine speziell in Anspruch genommene Leistung des Staats. Gebühreneinnahmen unterliegen keiner Zweckbindung, die Bemessungsgrundlage ist der Kostendeckungssatz.

Der Anteil der Gebühren und sonstigen Entgelte im aktuellen Landeshaushalt für Baden-Württemberg ist für 2010 mit rund 1,025 Mrd. Euro bei einem Gesamthaushalt von rund 35 Mrd. Euro angesetzt. (vgl. Gruppierungsnummer 111 - Gebühren, sonstige Entgelte http://www.statistik-bw.de/SHP/2010-11/ ). Das sind knapp 3 % der Gesamteinnahmen des Landes.

Die KfZ-Zulassungsstelle, bei der Sie ihr Fahrzeug zulassen, ummelden etc. können, ist beim Landratsamt angesiedelt. Zuständig ist hierfür der jeweilige Stadt- oder Landkreis und nicht das Land. Von daher kann ich Ihnen leider nicht sagen, wie sich die Gebühr für einen Eintrag im Fahrzeugschein in Ihrem speziellen Fall zusammensetzt bzw. wie das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist.

Mit freundlichen Grüßen
Ingo Rust