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Frage von Birgit I. •

Frage an Ingo Egloff von Birgit I. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Egloff,

SPD und GAL kündigten eine rechtliche Prüfung der Volksabstimmung an. Bislang war aber von einem Ergebnis dieser Prüfung noch nichts zu lesen. In dieser Woche läuft die Frist ab.

Es sollte geprüft werden, ob der Gesetzentwurf hätte versandt werden müssen. Die Antwort auf Frage ist einfach zu beantworten. Die Vorlage eines Gesetzentwurfes ist explizit in Art. 50 (3) 1 HambVerf vorgeschrieben. Eine Gesetzesvorlage ist ein Antrag, der entweder an ein Parlament oder das Volk, also an alle Abstimmungsberechtigten gerichtet ist. Volksgesetzgebung und parlamentarische Gesetzgebung sind nach Art. 48 (1) der Hamburgischen Verfassung gleichrangig. Diese Gleichrangigkeit gilt auch für die Meinungs- und Willensbildung. (HVerfG 6/04). Eine Publikation ersetzt keine Vorlage. Dem Senat stand frei zu entscheiden, wie er den Gesetzentwurf vorlegt. Die Frage, ob das zu geschehen hat, ist eindeutig durch die Verfassung, die Frage des Zeitpunkts ist bei der vereinfachten Briefabstimmung durch Gesetz geregelt.

Über 11 einzelne, im Entwurf beantragte Änderungen der Verfassung gab es beim diesjährigen Hamburger Volksentscheid im so genannten „Informationsheft“ gar keine Informationen, andere waren dort mit suggestiven Beifügungen versehen. Man kann annehmen, dass Hunderttausende auf dieser Informationsgrundlage abstimmten. Einen „freien, offenen Prozeß der Meinungsbildung“ (BVerfGE 20, 56) kann man das nicht nennen.

Man kann auch davon ausgehen, dass es anderen Bürgern - unabhängig vom Grad der politischen und rechtlichen Bildung - gegen den Stolz ging, als Gesetzgeber so manipulativ behandelt werden, wie das mit der Übersendung der so genannten „Stellungnahmen“ geschah. Sie hielten nicht den Briefkasten, sondern den Mülleimer für die passende „Abstimmungsurne“.

Es gab Verletzungen der Wahl- und Abstimmungsgrundsätze.

Werden SPD-Abgeordnete klagen oder müssen sich Bürger in diesem Falle selbst um die Korrektheit von Abstimmungsergebnissen kümmern?

MfG
B. Imroll

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Imroll,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

In der Tat gab es viele Pannen und Unregelmäßigkeiten im Zuge der jüngsten Abstimmung. Unsere interne Prüfung hat jedoch ergeben, dass es schwierig gewesen wäre, dieses vor Gericht geltend zu machen.

Mein zuständiger Fraktionskollege Andreas Dressel hat mir versichert, dass eine Aufarbeitung der Pannen und Versäumnisse erfolgen wird. So soll das entsprechende Gesetz weiter präzisiert werden, es sollen etwa keine privaten Auszählfirmen mehr zum Einsatz kommen und der Versand der kompletten, zur Abstimmung stehenden Gesetzesunterlagen soll obligatorisch werden.

Es wird daher nach derzeitigem Sachstand keine Klage von Mitgliedern der SPD-Fraktion geben. Der Fokus soll vielmehr nach vorne und auf eine neue Initiative gerichtet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ingo Egloff