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Frage von Stephan S. •

Frage an Ingo Egloff von Stephan S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Egloff,

wie Ihnen sicher bekannt ist, ist seit Kurzem auf der Internetseite netzpolitik.org ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zum Thema Abgeordnetenbestechung veröffentlicht.

In diesem Zusammenhang habe ich mehrere Fragen.

Zum einen würde ich gerne erfahren, warum eine in 2005 in Kraft getretene UN Konvention gegen Korruption in Deutschland noch nicht umgesetzt ist.

Warum wird dieses Gutachten nur höchst ungern herausgegeben? Warum muss jeder interessierte Bürger es persönlich unter Berufung auf das IFG anfordern? Hat dies etwa mit dem Ergebnis des Gutachtens zu tun?

In der heutigen Onlineausgabe der Berliner Zeitung wird über das Gutachten berichtet und Herr Beckedahl von netzpolitik.org u.a. mit folgender Frage zitiert: "Was soll man von einem Parlament halten, dessen wissenschaftlicher Dienst zwar dazu forscht, aber diese Ergebnisse dann unter Verschluss und damit vom Bürger fernhalten will?" Diese Frage reiche ich hiermit an Sie weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Schümann

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Antwort von
SPD

Lieber Herr Schümann,

die Union weigert sich nicht erst seit Beginn der schwarz-gelben Regierungszeit, den Beschluss des Bundesgerichtshof von 2006 umzusetzen. Wir haben bereits während der Großen Koalition in dieser Frage auf Granit gebissen. Diese Verweigerung wird immer peinlicher, je länger Deutschland als eines der letzten Länder der Erde die Umsetzung des UN-Übereinkommens zur Korruptionsbekämpfung hinauszögert.

Noch unter Rot-Grün wurde die erste Arbeitsgruppe eingesetzt, die einen Gesetzentwurf erarbeiten sollte, den sie nicht mehr fertigstellen konnte. Unsere aktuelle Position kennen Sie sicher: Im Februar 2012 haben wir als Rechtspolitiker unserer Fraktion einen http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/086/1708613.pdf (Gesetzentwurf) eingebracht, der den Tatbestand strafwürdigen Verhaltens von und gegenüber Mandatsträgern regeln soll.

Im August haben unsere Netz- und Innenpolitiker gemeinsam ihren Willen erklärt, sich aktiv für Open Data, also für die Freiheit staatlicher Information einzusetzen. Was die Veröffentlichungen des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages angeht, müssen wir Unterschiede zwischen einzelnen Arten von Ausarbeitungen oder Gutachten berücksichtigen. Vieles davon ist ohne weiteres zu veröffentlichen, aber einzelne Aufträge von Abgeordneten, die für ihre Mandatsarbeit eine konkrete wissenschaftliche Hilfestellung bekommen, sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt - sie sind in der Regel übrigens auch nicht für andere Abgeordnete verfügbar, sondern unterliegen der Diskretion des jeweiligen Auftraggebers. Ich kann das persönlich nicht abschließend einschätzen, aber ich glaube, dass es Dinge gibt, die man auch unter Bezug auf das Informationsfreiheitsgesetz nicht zugänglich machen kann, weil es nicht dasselbe ist, ob man einer Behörde Auskunft abverlangt, die sie gewähren muss, oder in direkt mandatsbezogene Zuarbeit Einsicht wünscht, was abzulehnen wäre.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat - davon unabhängig, aber natürlich auch mit Blick auf diese Frage - bereits angekündigt, in der nächsten Wahlperiode das IFG zu modernisieren und die Auskunftsrechte der Bürgerinnen und Bürger gesetzlich zu erweitern. Von der aktuellen Bundesregierung zu erwarten, in diesem Sinne tätig zu werden, halte ich jedenfalls für fruchtlos.

Herzliche Grüße
Ingo Egloff