Frage an Ingo Egloff von Peter B. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Egloff
1.) Warum bekommen Beamte immer noch bei Pensionsbezug ein Weihnachtsgeld?
2.) Wieviel wird Beamten von der Pension abgezogen wenn sie vor erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren in Pension gehen und wie hoch wird das Pensionseintrittsalter in den nächsten jahren steigen? Analog zu den Beziehern der gesetzlichen Rentenversicherung?
Danke im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
P. Bosner
Lieber Herr Bosner,
als pauschale Aussage stimmt schon lange nicht mehr, dass Pensionäre Weihnachtsgeld (oder wie es eigentlich heißt: Sonderzahlungen) bekommen. Seit der Änderung des § 67 BBesG im Jahr 2003 gilt dies nur noch für einen Teil der ehemaligen Beamten und ist in erster Linie vom Dienstherrn abhängig (Land oder Bund, Unterschiede auch in den Ländern). Auf einen großen Unterschied zu Rentenempfängern will ich dabei aufmerksam machen: Die Höhe der Rente wird auf der Grundlage des gesamten rentenversicherungsplichtigen Arbeitseinkommens inklusive aller Urlaubs- und Weihnachtsgelder festgelegt. Kommt es danach zu Streichungen bei aktiven Arbeitnehmern, wirkt sich das auf die Rentenhöhe nicht aus - aber bei den Pensionären werden Kürzungen der Sonderzahlungen für die aktiven Beamten fast immer auch umgesetzt, sie bekommen dann also weniger Pension.
Die Kürzung der Pension bei Ausscheiden vor Erreichen der Altersgrenze ist kein Geheimnis, sie liegt bei 3,6 Prozent pro Jahr des vorzeitigen Ruhestands. Was das Pensionseintrittsalter angeht, sind die Verhältnisse grundsätzlich so wie bei Rentenempfängern auch, hier gibt es aber Unterschiede zum Beispiel bei der Polizei, die ein deutlich niedrigeres Pensionsalter hat. Wie die Anpassung in den nächsten Jahren aussehen wird, hängt nicht zuletzt auch davon ab, wie wir in ganz Europa auf den demographischen Wandel reagieren wollen. Die EU-Kommission hat unlängst ihr http://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=7341&langId=de Weißbuch zur "Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten" vorgestellt, über dessen Radikalität in Forderungen wie einem Renten- und Pensionsalter bis zu 72 Jahren man sicher streiten kann, das aber immerhin versucht, die Diskussion in grundsätzlicher Weise und europaweit mit allen Mitgliedsländern zu führen.
Herzliche Grüße
Ingo Egloff