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Frage von Christian M. •

Frage an Ingo Egloff von Christian M. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Egloff,
als Mitarbeiter eines Krankenhauses hat man auch Kontakt zu den Einsatzkräften der Feuerwehr.
Wie auch bei uns in der Notaufnahme nimmt die Gewalt immer mehr zu. Eine NDR Reportage ist hier -> http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/die_reportage/videos/diereportage243.html zu finden. Es werden Flaschen im Besucherraum wegen zu langer Wartzeit geworfen, Ärzte und Pfleger werden angegriffen. Der Film stellt den Alltag sehr realistisch dar, dort berichten Mitarbeiter von ihren Erlebnissen, wobei auch der Alltag von der Kamera begleitet wird.

Aber auch die Feuerwehr bzw. Sanitäter werden immer öfter angegriffen, in einem anderen Film ( http://www.br-online.de/bayerisches-fernsehen/kontrovers/kontrovers-beitrag-feuerwehr-ID1309792471791.xml?_requestid=46408 ) ist ein Fall eines Sanitäters dokumentiert, dem ins Gesicht geschlagen wurde. Das Verfahren wurde eingestellt weil beim Rettungsdienst "kein öffentliches Interesse des Staates besteht den Fall weiter zu verfolgen". Wie richtig gesagt wurde das klingt wie Hohn.

Ich bitte Sie daher das Sie sich mit Ihren zuständigen Kollegen zusammensetzen und den § 113 (bzw. §114) StGB insoweit ändern, dass Rettungskräfte (Sanitäter und Feuerwehr) zu den Vollstreckungsbeamten gezählt werden. Denn viele scheinen die Retter als Feind und nicht als Helfer zu werten.

Nur so besteht die Chance das die Angriffe zurück gehen.

Das Bundesjustizministerium selbst brachte eine Rede zu diesem Thema im Bundesrat ein, bei der selbiges bereits vorgeschlagen wurde: http://www.bmj.de/SharedDocs/RedenPSt/Bundesrat/26112010_Aenderung_des_Strafgesetzbuches.html?nn=1468860

Wie stehen Sie zu dem Thema? Welche Eindrücke sind Ihnen bekannt? Wie sieht der aktuelle Sachstand aus? Werden Sie sich für eine solche Einbeziehung der Rettungskräfte einsetzen?

Viele Grüße
Christian Mähl

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Antwort von
SPD

Lieber Herr Mähl,

vielen Dank für Ihre Anregungen, die nur um wenige Wochen zu spät kommen. Der Deutsche Bundestag hat kurz vor der Sommerpause beschlossen, die erwähnten gesetzlichen Regelungen ganz in Ihrem Sinne zu ändern. Im Rettungsdienst oder im Katastrophenschutz tätige Kräfte sind zukünftig ebenfalls in den Regelungen des Paragraph 114 des Strafgesetzbuches aufgenommen, und dieselben Berufsgruppen werden neben den Polizeikräften auch in Paragraph 305a StGB berücksichtigt (Stichwort hier ist die "Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel").

Ihre Forderungen hielt und hält die SPD-Bundestagsfraktion für "vernünftig und richtig" - mein Kollege Sebastian Edathy hat das als unser Redner in der abschließenden Lesung der Gesetzesänderung am 7.7.2011 bekräftigt. Wir haben uns bei der Abstimmung trotzdem enthalten, weil die Regierung es darüberhinaus mit dem Gesamtpaket wieder einmal geschafft hatte, aus einer an sich begrüßenswerten Initiative durch Symbolstrafrecht eine große Tüte heißer Luft werden zu lassen: Eine Verschärfung des §113 StGB, wie sie von der Regierung verlangt wurde, wird gar nicht gebraucht, weil Nötigung und Körperverletzung schon höhere Strafen nach sich ziehen. Statt Strafandrohungen für Auffangtatbestände zu verschärfen, sollte die Bundesregierung sich lieber darum kümmern, dass Einsatzkräfte insgesamt personell und finanziell besser ausgestattet werden.

Herzliche Grüße
Ingo Egloff