Frage an Ingo Egloff von Helmut M. bezüglich Finanzen
Sehr geehter Herr Egloff,
wann ist vorgesehen, die Lohnpfändungsliste mal den gegebenen Bedingungen anzupassen. Im Internet gibt es nur eine Tabelle von 2005.
Mit freundlichem Gruß
Helmut Miehle
Sehr geehrter Herr Miehle,
sie sprechen sicher die sog. Pfändungstabelle bzw. die Pfändungsfreigrenzen an. Diese sind nach nach § 850c Abs. 2a ZPO (Zivilprozessordnung)alle zwei Jahre den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen. Grundlage für die Pfändungsfreigrenzen ist der steuerliche "Grundfreibetrag" gemäß § 32a Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz. Die aktuelle gültige Fassung datiert tatsächlich aus dem Jahr 2005. Zum 1. Januar 2007 ist auf eine Anpassung der Tabelle nach meinen Informationen verzichtet worden. Zum Zeitpunkt der nächsten Überprüfung am 1.1.2009 war der oben erwähnte Grundfreibetrag identisch mit dem Stichtag 2007, daher ist erneut nicht angepasst worden. Die nächste Überprüfung und ggf. Anpassung findet nun in 2011 statt.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Egloff