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Ingo Bodtke
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Frage von Anke F. •

Sehr geehrter Herr Bodtke, wird derzeit versucht, eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen in die Novelle des Tierschutzgesetzes hinein zu verhandeln?

Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen sind - wenn auch nur über eine Ermächtigung - und ein Verstoß gegen §13b TierSchG ist im OWI-§ 18 enthalten. Was ist mit der dringend notwendigen Pflicht zur Kastration von Freigängerkatzen? Herzliche Grüße, Anke F.

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Antwort von
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Derzeit laufen die parlamentarischen Beratungen zur Novelle des Tierschutzgesetzes.  Im Bereich der Haus- und Heimtiere diskutieren wir intensiv darüber, wie man die Tierheime von der zunehmenden Flut an unerwünschten Tieren entlasten kann. Ein wichtiger Baustein zur Regulierung des ausufernden Katzenbestandes ist die Kastration von Freigängerkatzen und von freilebenden Streunerkatzen.  Deshalb halte ich eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen für angemessen und zielführend.  
Die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen wird bereits heute auf freiwilliger Basis erfolgreich praktiziert - über die Tierärzte sind diese Haustiere bereits größtenteils gechippt und in den einschlägigen Datenbanken registriert. Einer gesetzlich verordneten Registrierungsverpflichtung und dem damit einhergehenden Bürokratieaufwand steht die FDP allerdings kritisch gegenüber. 

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