Hallo , das Unterhaltsgesetz aus dem Jahre 1962 ist veraltet und müsste dringend überarbeitet werden .Wie stehen sie dazu ?

Hallo Frau M.,
unser Wahlprogramm sieht Folgendes vor:
Trennungsfolgen mindern Leider spielen Trennungen der Eltern in der Lebensrealität von Kindern eine immer größere Rolle. Für sie ist der Verlust der Kernfamilie ein existenzieller Einbruch, mehr noch als für das Paar, das sich trennt. Sie fühlen sich oft ohnmächtig und alleingelassen. Ein Drittel aller Trennungskinder erleidet den Kontaktabbruch zu einem Elternteil, sie verlieren oft eine ihrer innigsten Bezugspersonen. Dabei braucht jedes Kind Vater und Mutter in der gesamten Kindheit. Sie helfen ihm jeder auf seine Weise, ihr Umfeld emotional und intellektuell zu begreifen, in gesunde Beziehungen zu treten und seinen Platz in der Welt zu finden. Leider leistet das aktuelle Sorge- und Unterhaltsrecht einer Verhärtung des Trennungskonflikts massiv Vorschub. Wegen starrer Betreuungsregeln im Gesetz wird die Barunterhaltspflicht abweichend von der tatsächlichen Betreuungszeit einseitig zugeteilt. Dies ist nicht zeitgemäß und führt oft zu finanzieller Überforderung des zahlenden Elternteils und zu unnötigen Konflikten. Die AfD will Rahmenbedingungen für stabile Ehen und Partnerschaften schaffen, damit es möglichst gar nicht erst zu Trennungen kommt. Anderenfalls sollen beide Eltern auch nach einer Trennung für Erziehung und emotionale Bindung ihrer Kinder aktiv bleiben. Wir wollen Unterhaltspflichten gleichmäßig an die zeitliche Intensität der Betreuung binden und so Kosten und Lasten gerechter aufteilen. Unterhalt darf Erwerbsarbeit nicht unattraktiv machen. Wir wollen Mechanismen entschärfen, die über das Sorgerecht einseitige Manipulationsmacht erteilen und dem Schutz des Kindeswohls zuwiderlaufen. Sollte ein Elternteil dennoch bei der Erziehungsarbeit ausfallen, muss dem Alleinerziehenden größtmögliche Unterstützung zukommen.
Forderungen der AfD: Vor Familiengerichtsverfahren soll Mediation verpflichtend sein, die das Kindeswohl in den Vordergrund stellt und bei Verweigerung zeitnah wirksame Sanktionen vorsieht. Nach Trennung sollten Kinder möglichst abwechselnd bei beiden Eltern leben und den Alltag mit beiden Eltern teilen (Wechselmodell als Regelfall), unter der Voraussetzung, dass sich die Eltern einig sind und im gleichen Schulbezirk wohnen. Beim Wechselmodell muss das Existenzminimum von Eltern und Kindern in beiden Haushalten gesichert werden. Unbewiesene Behauptungen dürfen nicht zu einem Kontaktabbruch führen, der dann Tatsachen für eine Entfremdung schafft. Eine Umgangsverweigerung muss zeitnah und wirkungsvoll sanktioniert werden. Bei Wiederholungsfällen muss das Sorgerecht in Frage gestellt werden