Frage an Inge Gräßle von Matthias E. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Grässle,
1. Wie stehen Sie zur Gentechnik in der Landwirtschaft und zur bäuerlichen Landwirtschaft? Dieses Jahr wird in der EU entschieden wie es in Europa weitergehen soll.
Meine Familie, bestehend aus meiner Frau, mir und unseren 7 Kindern, ist gegen eine Gentechnik in der Landwirtschaft und gegen eine Patentierung von Lebewesen. Sie haben es mit in der Hand zu Entscheiden ob unsere Welt für unsere Kinder lebenswert bleibt.
2. Seit ca. 6 Jahren stehen 3 Windräder 700 m von unserem Haus entfernt in Hauptwindrichtung, im Südwesten. Mittlerweile leiden mehrere Mitglieder meiner Familie an einem oder mehreren der nachfolgen aufgeführten Symtome: Bluthochdruck, Schlafstörungen, Schwindelgefühle, Konzentrationsschwierigkeiten, Druckgefühle und Rauschen im Ohr.
Nun soll der Windpark massiv über den gesamten Süden bis in den Südosten erweitert werden. Dies bedeutet eine weitere enorme Belastung und wie es scheint, müssen wir das irgendwie hinnehmen! Grenzwerte für hörbaren Lärm, tieffrequenten Lärm und Infraschall gelten nach der TA Lärm von 1998. Diese beruft sich, nach meinen Recherchen, auf Messwerte für tieffrequenten Schall und Infraschall von 1982. Dies ist, so denke, ich nicht mehr Stand der Technik. In anderen Ländern, wie z. Kalifornien und Australien, gibt es, auf Grund von Studien, Empfehlungen für Abstände von 2 km bis 10 km von bewohnten Gebieten.
Daher meine Frage: Wenn die EU sich in so vielen Bereichen um die Gesundheit ihrer Bürger kümmert, wieso nicht bei einem so gravierenden Thema?
Sehr geehrter Herr Eck,
vielen Dank für Ihre Schilderung und Ihre Fragen zum Thema Landwirtschaft und Windkraftanlagen. Gerne nehme ich hierzu Stellung und lege Ihnen zunächst meine Vorstellungen der zukünftigen EU-Agrarpolitik dar:
Die bäuerliche Landwirtschaft braucht wirtschaftliche Perspektiven, insofern ist es notwendig, die EU-Agrarpolitik für die Zeit von 2014 bis 2020 auf gesunde Beine zu stellen. Dabei sind Direktzahlungen weiterhin ein wichtiger Baustein. Die direkte Unterstützung gewährleistet die Ernährungssicherheit und ist ein Ausgleich für zahlreiche EU-weite Auflagen und Grundlage für den Schutz der natürlichen Ressourcen. Die Betriebsprämie bleibt auch in Zukunft von fundamentaler Bedeutung im Hinblick auf den Erhalt einer nachhaltigen Landwirtschaft. Die Einkommensstützung trägt zur wirtschaftlichen Lebensfähigkeit der Betriebe bei und gewährleistet eine flächendeckende Landwirtschaft. Bei Ausgleichszahlungen bis 5.000 EUR ist ein vereinfachtes Verfahren anzuwenden, um kleinere Betriebe bürokratisch zu entlasten.
Zusammen mit einer großen Mehrheit des Europäischen Parlaments spreche ich mich ganz klar gegen Patente auf Züchtungsverfahren von Tieren und Pflanzen aus. Die klassischen Züchtungsmethoden in der Landwirtschaft wie Kreuzung und Selektion sind keine neuen Verfahren, sondern eine langjährige landwirtschaftliche Praxis. Daher dürfen sie nicht patentierbar sein! Mit einem Entschließungsantrag hat das EU-Parlament im Interesse der bäuerlichen Landwirtschaft und der mittelständischen Züchter entschieden und die EU-Kommission aufgefordert, strenge Kriterien bei Biopatenten anzulegen. In diesem Sinne werde ich auch weiterhin für eine sachgerechte Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie eintreten.
Ihre Anregung in Bezug auf den Gesundheitsschutz bei der Errichtung von Windrädern nehme ich gerne auf. In der Tat hat die EU keine Gesetzgebungskompetenz bei Planung, Bau und Regulierung von Windkraftanlagen. Dies würde in den Bereich der Regionalplanung eingreifen, die in der Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten liegen. Ihr Bericht über die zu beobachtenden langjährigen Folgewirkungen stimmt allerdings äußerst besorglich. Brauchbare Studien zu gesundheitlichen Auswirkungen sind nach meinem Wissensstand nicht verfügbar. Die Abstandsregelung von 700 Metern ist ein Vorsorgewert, der auf Ebene der Regionalplanung herangezogen wird und im entsprechenden Erlass des Landes vorgegeben ist. Im konkreten Einzelfall muss bei der Zulassung der Anlage nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genau geprüft werden, ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden (mit jeweils exakter Lärmemissionskurve). Nun ist fraglich, ob der gesetzliche Lärmschutzanspruch in Ihrem Fall gewährleistet und ausreichend ist. Zuständigkeitshalber kann ich Ihnen nur empfehlen, sich an den Regionalverband Ostwürttemberg zu wenden, um Ihre Beschwerde vorzubringen (Regionalverband Ostwürttemberg, Universitätspark 1, 73525 Schwäbisch Gmünd, Direktor Thomas Eble, Tel. 07171-9276411, e. ).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Inge Gräßle