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Inge Blask
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Frage von Gisela U. •

Frage an Inge Blask von Gisela U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Petition zur Verteidigung der Demokratie und Bürgerrechte
Sehr geehrte Frau Blask,

am 18.11.2014 habe ich als Petentin die Petition 1.3/16-P-2014-04842-03 beim Petitionsausschuss des Landestags NRW eingereicht mit der Bitte um Entscheidung:

das geltende Tierschutzgesetz §§ 2,7 und 11 schreibt eine artgerechte Haltung von Tieren unter Berücksichtigung des artgemässen Bewegungs- und Verhaltensbedarfs vor. Dieses Gesetz ist verbindlich.

Eine Strafanzeige wegen nicht artgerechter Haltung der Tiere im Affenlabor Covance, Münster, wurde mit der Begründung eingestellt, dass kein Anfangsverdacht für eine verfolgbare Straftat vorläge, obwohl Beweismaterial eingereicht wurde, ua. Bildmaterial der Haltung der Tiere.

Sie teilen mit, daß Sie keine Stellungnahme vor Abschluss des Petitionsverfahren abgeben werden.

Das verstehe ich nicht, denn lt. Petitionsrecht des Landes NRW hat jedermann das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen oder an die Volksvertreter zu wenden, Grundlage hierfür ist der Artikel 17 des Grundgesetzes.

Sie verweisen mich weiter an Ihren Kollegen Thomas Eiskirch, das verstehe ich auch nicht, da es mittlerweile den Bürgerinnen und Bürgern möglich ist, ihre Anliegen und Probleme den Ausschussmitgliedern direkt zu schildern.

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