Sehr geehrte Frau Blask, und was bitte unternehmen Sie in der gegenwärtigen Wahlperiode aus der Opposition heraus, um gegen die Missachtung der Gewerkschaften durch die Regierenden Front zu machen?
Sehr geehrte Frau Blask,
nach meinem Verständnis vom Verhältniswahlrecht kommt der Opposition in einem Parlament zu, diejenigen Bürgerrinnen und Bürger, die nicht die Regierenden gewählt haben, zu vertreten und dazu die der Opposition und dem Parlament zustehenden Kontroll- und Einflussnahmerechte wahrzunehmen. Aus Ihrer vorigen Antwort kann ich nicht erkennen, dass Sie dieser Aufgabe nachkommen. Zudem möchte ich mich nicht auf einen späteren Zeitpunkt vertrösten lassen und dann nicht auch noch mit plumper Wahlwerbung abgespeist werden, ohne zu erfahren, ob und wie Sie im Falle einer erneuten Wahlniederlage die verfassungsrechtlich hervorgehobene Rolle der Gewerkschaften im Landtag und als Opposition gegenüber der Regierung und der Parlamentsmehrheit zur Sprache bringen werden, wenn sie nicht gezeigt haben, wie sie es jetzt schon tun könnten.
Mit nichtssagenden Vertröstungen und der Verantwortungsrückdelegation an die Wählenden schafft man kein wahlentscheidendes Vertrauen.
MfG GK
Die SPD Fraktion prangert diesen Missstand öffentlich an. Bei der Besetzung von Gremien etc. entscheiden die jeweiligen Mehrheiten und nicht die Opposition.