Frage an Ingbert Liebing von Helmut E. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
in einem Vortrag vor dem CDU-Bezirksverband Amt Langballig haben Sie ein Umsteuern in der Energiepolitik gefordert.
Nach einem Bericht des Flensburger Tageblatts haben Sie festgestellt, "bei den Erneuerbaren Energien müssten Überförderungen ebenso abgebaut werden wie Fehlanreize beim Biogas."
Ich habe Sie bisher als Unterstützer der Windindustrie wahrgenommen. Darf ich Sie nun so verstehen, daß Sie die Vergütungssätze für alle Arten der sogenannten Erneuerbaren Energien kürzen wollen, um damit die Stromkunden, also vor allem Menschen mit kleinen Einkommen, zu entlasten?
Die Entschädigung für nicht produzierten Windstrom haben Sie als geradezu aberwitzig bezeichnet. Bedeutet das, daß Sie sich dafür einsetzen wollen, diese wirklich aberwitzige Zahlung, die ohne Nutzen ebenfalls zu Lasten der Stromkunden geht, abzuschaffen?
Sie fordern einen konsequenten Netzausbau. Ist Ihnen bekannt, daß die ins Auge gefaßten 3000 bis 4000 km zusätzlicher Hochspannungstrassen ausschließlich der Verteilung des Windstroms dienen, die Kosten aber nicht von der Windindustrie getragen werden sollen, sondern ebenfalls von den Stromkunden aufgebracht werden müssen?
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Erb
Sehr geehrter Herr Erb,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 14.03.2011.
In meinem Wahlkreis Nordfriesland und Dithmarschen-Nord ist bei vielen Menschen bekannt, dass ich mich in meiner Arbeit im Deutschen Bundestag engagiert für den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Verbesserung der dazu nötigen Rahmenbedingungen einsetze. Angesichts der zentralen Herausforderung unseres Jahrhunderts, der Bekämpfung der globalen Erwärmung der Erdatmosphäre, ist es das Ziel der christlich-liberalen Bundesregierung, dass die erneuerbaren Energien den Hauptanteil an der Energieversorgung übernehmen. Die dramatischen Bilder des Atomunglücks, die uns derzeit aus Japan erreichen, treiben uns darüber hinaus an, noch schneller aus der Kernenergie aus- und auf die erneuerbaren Energien umzusteigen sowie den bereits geplanten Systemwechsel in der Energieversorgung zu forcieren.
Doch müssen wir dann auch die damit verbundenen Konsequenzen tragen, die Sie in Ihrem Schreiben bereits ansprechen. Das betrifft die Akzeptanz von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, aber vor allem auch den notwendigen Netzausbau und möglicher Weise ein Ansteigen der Energiepreise. In diesem Zusammenhang gebe ich aber auch zu bedenken, dass sich die erneuerbaren Energien in unserer Region inzwischen zu einem wesentlichen Wirtschaftsfaktor entwickelt haben.
Darüber hinaus sprechen Sie die bestehende Vergütung von abgeregeltem Strom an, für den letztendlich der Endverbraucher bezahlt. Der hieraus entstehende volkswirtschaftliche Schaden ist nicht zu rechtfertigen. In der Konsequenz kann es aber aus meiner Sicht nicht darum gehen, die Zahlungen abzuschaffen, sondern es ist Aufgabe der Politik, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass der erneuerbare Strom vollumfänglich ins Netz gelangt.
Dies ist auch deshalb notwendig, um die notwendige Akzeptanz des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) nicht zu gefährden. In diesem Zusammenhang ist auch die von Ihnen angesprochene Frage der Vergütung von Bedeutung. Um die Akzeptanz des EEG nicht zu gefährden, müssen Überförderungen - wie zuletzt im Bereich der Photovoltaik geschehen - abgestellt werden. Dies tun wir jetzt zum zweiten Mal. Hierzu gehören sicher auch Fragen des zuletzt starken Zubaus an Biogasanlagen, was Thema der nächsten EEG-Novelle sein wird.
Um die erneuerbaren Energien zunehmend marktfähig zu machen, ist die geplante Novelle des EEG von Bedeutung, die zum 01.01.2012 in Kraft treten soll. Bevor sich allerdings die Positionen mit Blick auf die Novelle und das dazugehörige parlamentarische Verfahren konkretisieren, gilt es den EEG-Erfahrungsbericht abzuwarten, der derzeit vom zuständigen Bundesumweltministerium erstellt wird.
Ich hoffe, meine Ausführungen waren von Interesse für Sie und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ingbert Liebing, MdB