SPD - Politik am BER , nur schöne Worte ?
Sehr geehrte Frau Seiler, auf unsere Frage vom 16.12.24, haben Sie und anderen USERN AUF DIESER sEITE; nur hier eine Pressemitteilung aus Ihrem Büro von Ihrer Internetseite übermittelt. Ist das Ihre POlitik und Wertschätzung, wie Sie mit lebensbedrohlichen Sorgen von Menschen umgehen ? Unsere Fragen vom 16.12. 24 bestehen fort.
Uns ist keine Unterstützung von Menschen von Ihnen bekannt. Wie viel Betroffene mit Sorgen bei der Umsetzung des sogenannten Schallschutzprogrammes haben Sie in der Einflugschneise getroffen ?
Ein Nachtflugverbot, das die bisherige SPD-Regierung trotz erfolgreichem Volksentscheid nicht umgesetzt hat, würde im allerbesten Fall von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens gelten. Wie wollen Sie die von starkem Fluglärm betroffenen Bürger vor vermeidbarem Fluglärm schützen ? Sind schöne Worte von Ihnen die einzige Aufmerksamkeit ?
Sehr geehrter Herr P.,
Ihnen und Ihrer Familie wünsche ich ein gesundes, glückliches neues Jahr.
Und selbstverständlich nehme ich Ihre Sorgen und Anmerkungen ernst, wie auch meine SPD-KollegIn Tina Fischer, die sich nun seit 10 Jahren als Abgeordnete dafür einsetzt. Die Belastung durch Lärm ist mir aus meinem Wahlkreis Blankenfelde-Mahlow bis Rangsdorf - aber auch aus Ludwigsfelde, Zeuthen bekannt. Seit der Wahl am 22.09. und meiner Abgeordnetentätigkeit im Landtag von gerade einmal 3 Monaten haben wir 2 kleine Anfragen zum Thema Lärmbelastung (Intersection flights und Satellitengestützte Navigation) gestellt - hier für Sie zum Nachlesen:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/portal/vorgang/V-370201
Außerdem hat es ein Gespräch mit Tina Fischer, der Geschäftsführerin Frau von Massenbach und mir im Dezember 2024 gegeben, in dem wir genau diese Thematik angesprochen haben. Im Januar wird es ein weiteres Treffen geben, auch hier werde ich nochmal auf die Lärmentgelte und die Lärmbelastung hinweisen. Des weiteren ist die Lärmentgeldverordnung Thema in der ersten Ausschusssitzung Infrastruktur und Landesplanung am 16.01.2025.
Das Nachtflugverbot von 22- 6 Uhr ist gesetzliche Grundlage - hiervon sind einige Flüge ausgenommen (s. Schaubild und Hinweis Nachtflug) und es besteht auch in der Nacht eine Lärmbelastung - auch in Ausnahmen von 24 - 5 Uhr. Für weitere Informationen:
Das Thema Lärmbelastung, Spurtreue etc. bleibt bestehen und wir setzen uns nach wie vor für die Vermeidung, Verringerung und Abwendung von Lärm - zu Tages- und Nachtzeiten - landespolitisch ein. Insofern bin ich von Ihren Vorwürfen etwas irritiert und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
Ines Seiler