Sehr geehrte Frau Scharrenbach, erachten Sie eine Passusänderung der AVwGebO NRW zur Entlastung von Beamten als realistische Option, welche in der Zukunft eintreten wird?
Zu oft – als dass ich nicht reagieren möchte- tragen mir Beamte, welche im weitesten Sinne mit dem Baubereich zu tun haben, Ihre Überlastung vor. Deshalb hier dieser eine Vorschlag zur Entlastung. Die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) vom 8. August 2023 verlangt auf den Berechnungsblättern (des Amtes) an den „Endkunden“ zu formulieren "bis zu 17% der o.G. Gebühr," während denselben Ämtern gleichzeitig auferlegt ist immer und stets 17% abzurechnen. Unendlich oft würde Zeit damit verbracht, dem Endkunden zu erklären, warum bei ihm der Höchstsatz angewandt wird. Die Ämter bitten, laut eigener Aussage, seit vielen Jahren das Ministerium den Passus "bis zu" zu streichen, um die unnötigen Diskussionen zu beenden.
1) Wie ist Ihre Absichtserklärung zur Passusänderung?
2) Wie schätzen Sie die Chancen und den Zeitraum ein, in welchem Ihre Absichtserklärung greifen wird?
3) An wen wende ich mich, wenn nichts geschieht und sie ggf. gar nicht antworten?