Frage an Imke Byl von Niklas B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Byl,
Auf der offiziellen Seite vom Land Niedersachsen steht geschrieben, dass es nicht verboten ist die Eltern/Großeltern zu besuchen. Darf ich also mit meinem Sohn meine Eltern bzw seine Großeltern besuchen? Und darf meine Frau dann auch mitkommen?
Freundliche Grüße aus Hillerse
N. B.
Sehr geehrter Herr Busse,
nach der Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte anlässlich der Corona-Pandemie vom 27.03.2020 ist der Kontakt zu Personen außerhalb des eigenen Hausstandes auf ein nötiges Minimum zu reduzieren. Um die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen bzw. zu verhindern, ist es sehr wichtig, physische Kontakte so weit es geht einzuschränken. Sie schützen damit Ihre eigenen Eltern, denn Sie selbst, Ihre Frau oder Ihr Sohn können bereits mit dem Corona-Virus infiziert sein und stecken dann Ihre Eltern an, ohne es zu wissen. Daher möchte ich Ihnen sehr dringend empfehlen, auf einen Besuch bei Ihren Eltern zu verzichten. Probieren Sie doch stattdessen einmal aus, mit Ihren Eltern über Videochat zu sprechen oder telefonieren Sie mit ihnen. Falls ein Besuch zwingend nötig ist, sollten Sie zueinander unbedingt einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einhalten.
Falls Ihre Eltern in einem Alten- oder Pflegeheim leben, ist der Besuch verboten.
Unser aller Ziel muss es sein, andere Menschen vor der Ansteckung zu schützen. Ältere Menschen gehören zur Risikogruppe, wodurch es bei ihnen wahrscheinlicher wird, dass der Verlauf der Krankheit bei einer Ansteckung mit dem Corona-Virus schwer ist. Bei Kindern haben sich bislang meist eher geringe Auswirkungen auf die Gesundheit gezeigt. Dadurch wird eine Ansteckung aber seltener bemerkt und sie können den Virus unbemerkt übertragen.
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auch hier: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-185463.html
Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Imke Byl