Frage an Ilse Falk von Christof R. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Falk,
wird sich die CDU im Zuge der anstehenden UN Reformen für eine Stärkung der Menschenrechtsgremien und verfahren der UN einsetzen. Dazu gehört u.a. der von Kofi Anan vorgeschlagene Menschenrechtsrat, aber auch eine nachhaltige Verbesserung der finanziellen und personellen Ausstattung des UN Hochkomissariats für Menschenrechte.
Wird sich die CDU für die Wahrung der Menschenrechte im Kampf gegen den Terror einsetzen und dies auch bei anderen Staaten einfordern? Werden Sie sich in der EU für klare und verbindliche strafrechtliche Standards einsetzen, damit auch auf Terrorverdächtige im Strafverfahren die strafrechtl. Schutzbestimmungen Anwendung finden?
Wird eine CDU geführte Regierung, ihr Engagement für den int. Strafgerichtshof fortsetzen?
Werden Sie sich dafür einsetzen, das Deutschland zügig das Zusatzprotokol zu UN-Antifolterkonvention unterzeichnet damit es zur Ratifizierung freigeben. Wird sich die CDU zur absoluten Geltung des Folterverbots bekennen, und der Zulassung der Folter in Ausnahmefällen entschieden entgegentreten?
Wird sich die CDU dafür einsetzen, dass die EU sich Ihrer Verantwortung beim Flüchtlingsschutz bewußt ist. Asylsuchenden muss der Zugang zu einem fairen Asylverfahren ermöglicht und Flüchtlingen Schutz gewährt werden. Die Aufnahme von Flüchtlingen darf nicht auf andere Staaten abgewälzt werden, insbesondere nicht auf Länder, deren Flüchtlingsschutz völlig ungenügend ist.
Wird sich die CDU für die Durchsetzung von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten weltweit einsetzen? Wird die CDU sich auf internationaler Ebene auf Grundlage der "UN-Normen zur Unternehmensverantwortung" für verbindliche Standards zur menschenrechtlichen Verantwortung privatwirtschaftlicher Unternehmen und einer entsprechenden Rechenschaftspflicht einsetzen?
Für Ihre Antwort danke ich Ihnen schon jetzt und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Christof Reinders
amnesty Gruppe Wesel
Sehr geehrter Herr Reinders,
haben Sie Dank für Ihr Schreiben vom 1. September 2005 und Ihre Fragen zur Position der CDU zur Reform der Vereinten Nationen.
Lassen Sie mich vorab feststellen: Die weltweite Achtung der Grund- und Menschenrechte ist Ziel unserer werteorientierten Außenpolitik. Dies hat die Union immer deutlich gemacht, denn Menschenrechtspolitik ist wichtiger Bestandteil einer aktiven Friedens- und Sicherheitspolitik. Staaten, in denen die Menschenrechte systematisch und grausam verletzt werden, sind eine Bedrohung für den Frieden und die internationale Sicherheit. Mit dem Anliegen, Krisen und Konflikte zu verhindern, geht die Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einher. Voraussetzung dafür ist eine unabhängige Justiz, die in vielen Ländern der Welt allerdings erst entwickelt werden muss. Für einen dauerhaften Frieden ist insbesondere die juristische Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen in Bürgerkriegen oder unter Diktaturen von grundlegender Bedeutung. Ein funktionierendes Völkerrecht ist für ein glaubwürdiges Eintreten für den internationalen Menschenrechtsschutz elementar. Eine zentrale Rolle nimmt der Internationale Strafgerichtshof ein. Ihn zu unterstützen und zu fördern sowie dafür einzutreten, dass alle Mitglieder der Vereinten Nationen seinem Statut beitreten, muss vorrangige Aufgabe internationaler Menschenrechtspolitik sein. Dafür tritt die Union schon seit Jahren ein, und sie wird ihr Engagement auch weiterhin fortsetzen.
Für die Union steht es außer Frage, dass der Kampf gegen den internationalen Terrorismus die Menschenrechte beachten muss. Wir dürfen in der Auseinandersetzung mit denen, die die freiheitliche Demokratie attackieren und die Menschenrechte missachten, nicht selber die Werte außer Acht lassen, die wir verteidigen wollen. Da wir für das Prinzip der Universalität der Menschenrechte einstehen, werden wir uns dafür einsetzen, dass auch andere Staaten die Menschenrechte im Kampf gegen den Terrorismus beachten. Selbstverständlich setzen wir uns auch in der EU dafür ein, dass im Umgang mit Terrorverdächtigen Mindeststandards eingehalten werden müssen, die sich an den Menschenrechten zu orientieren haben.
Die Union betrachtet es als ihre Aufgabe, sich für eine Stärkung der Institutionen und Mechanismen in der Menschenrechtspolitik auf internationaler Ebene, vor allem bei den Vereinten Nationen, einzusetzen. Ziel muss sein, dem Legitimitätsdefizit der VN-Menschenrechtspolitik entgegenzuwirken, das Menschenrechtsschutzniveau nachhaltig zu stärken und einer weiteren Verringerung des Schutzniveaus entgegenzuwirken. Im Rahmen der VN-Reform gilt es daher, ein kohärentes und fundiertes Programm für eine internationale Menschenrechtspolitik zu entwerfen. Die Union hat sich daher sehr eingehend mit dem Bericht "Eine sicherere Welt: Unsere gemeinsame Verantwortung" der von VN-Generalsekretär Kofi Annan eingesetzten Hochrangigen Gruppe für Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel beschäftigt und ebenfalls Vorschläge erarbeitet. Unsere Position können Sie im Detail unserem Antrag zur diesjährigen Tagung der VN-Menschenrechtskommission entnehmen:
http://www.cducsu.de/aktuelles/initiativen/1B2FDA3A61801D957E35D081C9DA866111348-vwuzedai.pdf
Die Union hat sich immer zum absoluten Verbot von Folter bekannt und wird auch weiterhin an diesem Prinzip festhalten. Aus diesem Grund hat die CDU/CSU-Fraktion auch dem Antrag der FDP mit dem Titel "Für eine zügige Zeichnung, Ratifizierung und Umsetzung des Zusatzprotokolls zur VN-Anti-Folter-Konvention" (DS 15/3507) zugestimmt. http://www.dip1.btg/btd/15/035/1503507.pdf
CDU und CSU haben bei den Verhandlungen zum Aufenthaltsgesetz mit Nachdruck darauf hingewirkt, dass das Gesetz im Einklang mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands zum Schutz von Flüchtlingen steht und die bindenden Vorgaben aus EU-Richtlinien umgesetzt werden. Dies wird auch weiterhin die Leitlinie von CDU und CSU im Hinblick auf die sich fortentwickelnde europäische Asyl-, Ausländer-und Einwanderungspolitik sein.
Ob nach dem unter schwierigen Bedingungen zustande gekommenen Zuwanderungskompromiss in Zukunft Korrekturen am Aufenthaltsgesetz vorgenommen werden können, ist offen. Dies wird in der jeweiligen Situation aufgrund der konkreten Problemlage zu entscheiden sein. Eine von der Union geführte Bundesregierung wird dies zu gegebener Zeit unter Einbeziehung der Interessen aller Betroffenen und in einer gründlichen Abwägung sorgfältig prüfen.
Die Union trat immer für die Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte ein und wird an dieser Position weiterhin festhalten. Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sind den bürgerlichen und politischen Rechten gleichgestellt und werden von uns auch als solche behandelt. Wir unterstützen daher sowohl die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und wie auch den "Global Compact", der freiwilligen Selbstverpflichtung der Vereinten Nationen, die auch die Achtung der Menschenrechte einfordert.
Übrigens hat der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestags am 22. September 2004 eine öffentliche Anhörung zu dem Thema "Die menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen im Kontext von Gewaltökonomien in Afrika" durchgeführt. Zur Ihrer Kenntnisnahme übermittle ich anliegend den Link zu den Materialien und dem Protokoll der Anhörung.
http://www.bundestag.de/parlament/gremien15/a16/oeff_anh/040922_Afrika/index.html
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Ilse Falk MdB