Portrait von Ilse Falk
Ilse Falk
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Ilse Falk zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Uta W. •

Frage an Ilse Falk von Uta W. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Falk,
stimmt es, dass Hartz-IV-Empfänger vom Kindergeld nichts sehen, weil es als Einkommen angerechnet wird?

Außerdem wollte ich Ihnen meine Anerkennung aussprechen, dass Sie als Bundestagsabgeordnete gemeinsam mit Kollegen aller Fraktionen in einer Resolution die stärkere Beachtung der Glaubens- und Gewissensfreiheit in der Außen- und Entwicklungspolitik gefordert haben.
Bleiben Sie und Ihre Kollegen bitte an dem Thema dran.
Viele Grüße
Uta Waldow

Portrait von Ilse Falk
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Waldow,

vielen Dank für Ihre Frage vom 2. Juli 2009 und Ihre Anerkennung für das Positionspapier des Gebetsfrühstückskreises zur Religions-, Glaubens- und Gewissensfreiheit. Bei der Vorstellung des Papiers am 1.7.2009 haben wir betont, dass in der nächsten Legislaturperiode verstärkt darauf hingearbeitet werden muss, dass Glaubens- und Gewissensfreiheit Bestandteil guter Regierungsführung ist und eine stärkere Beachtung in der Außen- und Entwicklungspolitik finden muss.

Was Ihre Frage zum Verhältnis Kindergeld / SGB II-Leistungen für Kinder betrifft: Es ist tatsächlich so, dass Eltern, die für sich und ihre Kinder SGB II-Leistungen beziehen, nicht noch zusätzlich Kindergeld erhalten. Das Kindergeld gilt als Einkommen der Eltern und wird auf den Kinder-Regelsatz angerechnet. Dabei liegen die Regelsätze für Kinder im SGB II deutlich höher als das Kindergeld: Das Kindergeld beträgt für das erste und zweite Kind jeweils 164 Euro monatlich, für das dritte Kind 170 Euro und ab dem vierten Kind 195 Euro monatlich. Die Regelsätze im SGB II betragen monatlich für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 215 Euro, ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 251 Euro, ab Beginn des 15. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 281 Euro.

Eltern, die SGB II-Leistungen beziehen und Eltern, die für ihre Kinder Kinderzuschlag beziehen, erhalten darüber hinaus noch ein sogenanntes „Schulstarterpaket“ von 100 Euro pro Jahr und schulpflichtigem Kind.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Falk MdB