Frage an Ilse Falk von Siegfried S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Falk !
Ihre laut schreiende Pressemitteilung "Falk: Störfeuer gegen access blocking
verantwortungslos!" veranlasst mich, Ihnen ein paar Hinweise zu geben.
Zunächst - gegen die in o.g. Pressemitteilung geäußerte Ansicht von "fadenscheinigen Argumenten" und "verantwortungslosem" Handeln verwahre ich mich als Gegner dieses access blocking auf das schärfste. Sie haben recht, Kinderpornographie ist eines der widerlichsten Verbrechen dieser Welt. Aber der von Frau von der Leyen vorgeschlagene Weg - und erst Recht die geplante Umsetzung - ist nicht zielgerichtet.
Das BKA soll also eine Liste erstellen von Webseiten, bei denen "es festgestellt hat, dass diese kinderpornografische Schriften im Sinne von § 184b des Strafgesetzbuches (StGB) beinhalten oder den Zugang hierzu vermitteln". Vor der Übermittlung dieser Liste an die ISPs fehlt mir aber die richterliche Entscheidung.
Diese Liste soll "an Tagen, an denen Dienstverpflichtung besteht, spätestens um 10.00 Uhr" erstellt werden. Am Wochenende findet also keine KiPo im Internet statt?
Der ISP darf die Liste nicht verändern, aber gegen eine von ihm selbst erstellte Whitelist abgleichen. Es findet also keine Prüfung statt, ob auf der Liste wirklich nur KiPo-Seiten vorhanden sind, und nicht - wie in Finnland - Seiten, die über diese Liste diskutieren, Oder ganz andere Seiten, die dem BKA nicht gefallen. Sie wissen, wie man so etwas nennt? Genau, Zensur.
der ISP soll "die vom Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellte „Stopp“-Seite
unverändert" verwenden. Na danke - mein Emailprogramm versucht aus einer durch den Spamfilter gerutschten Mail heraus eine solche KiPo-Seite aufzurufen (ohne daß ich da was angeklickt habe!!), und ich lande in der KiPo-Liste des BKA.
Ist Ihnen bekannt, was passiert, wenn Sie in den Internet-Einstellungen Ihres PCs eine andere DNS-Adresse eingeben?
Ist Ihnen "File-Sharing" ein Begriff?
Wo ist die gesetzliche Grundlage für die Liste, wo die für die Weitergabe an Dritte?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Schlosser,
da mich eine Vielzahl von Anfragen auf meine PM erreicht haben und ich nicht alle individuell beantworten kann, verweise ich zum einen auf meine Antwort an Frank Müller auf seine Frage vom 16.2.2009.
Zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage nach der gesetzlichen Grundlage: Bei den Beratungen über das access blocking waren neben Vertreterinnen und Vertretern aus dem Familienministerium auch das Wirtschafts- und das Innenministerium beteiligt. Aus Sicht der drei Ministerien ist eine gesetzliche Grundlage dann nicht notwendig, sofern der Zugang zu kinderpornographischen Internetseiten auf der Basis von DNS-Sperren verhindert wird. Eine mögliche gesetzliche Regelung wird aber in einem zweiten Schritt geprüft, um die ggf. die für die Provider geforderte Rechtsicherheit zu gewährleisten. An dieser Prüfung nehmen neben den Vertretern der bereits genannten Ministerien auch Vertreter des Justizministeriums, der Zugangsprovider, des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz teil.
Das Bundeskriminalamt erstellt die Listen der zu sperrenden Seiten anhand des Tatbestandes des § 184 b StGB (Kinderpornographie). Im Vertragsentwurf soll eine Haftung des BKA für Vermögensschäden Dritte vorgesehen werden, falls eine falsche Seite gesperrt wird. Das Beschwerdemanagement soll beim BKA liegen.
Mit freundlichen Grüßen
Ilse Falk MdB