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Frage von Nikolaus L. •

Frage an Ilse Falk von Nikolaus L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Falk,

als ich gehört habe, dass Sie gegen die Pendlerpauschale gestimmt haben und gegen die Steuererleichterung für die fleißigen Leute dieses Landes sind, wurden mir die Augen geöffnet und ich habe nun erkannt, dass Ihre Partei (CDU) den Arbeitnehmern, zu denen ich mich zähle, nichts bringt.
Ich muss jeden Tag um 04:00h aufstehen und 30 km mit dem Auto zur Arbeit fahren, was bei solch hohen Benzinkosten noch einmal mehr Spaß macht. Diese hohen Mehrkosten werden vom Finanzamt nicht anerkannt, dank Ihrer Partei.

Könnten Sie mir bitte nur -einen- Grund nennen für die sinnlose Abschaffung eines sinnvollen Gesetzes, nämlich der Pendlerpauschale???

Mit freundlichen Grüßen

Nikolaus Logwinenko

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Logwinenko,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Pendlerpauschale.

Ich kann den Unmut, der von der Neuregelung der Pendlerpauschale betroffenen Pendler verstehen, insbesondere vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren stark angestiegenen Kraftstoffpreise.

Die mit dem Steueränderungsgesetz 2007 vom 19. Juli 2006 beschlossene Neuregelung war jedoch ein unverzichtbarer Beitrag zur erforderlichen Haushaltssanierung. Bitte bedenken Sie auch, dass der Neuregelung der Entfernungspauschale auf der anderen Seite wichtige Maßnahmen zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung gegenüberstehen wie z.B. eine verbesserte steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten oder von Handwerkerleistungen.

Inhaltlich wurde die Neuregelung der Entfernungspauschale so ausgestaltet, dass gerade besondere Härten für Fernpendler vermieden werden. Hier wird die Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 EUR ab dem 21. Entfernungskilometer "wie" Werbungskosten/Betriebsausgaben berücksichtigt.

Das Bundesverfassungsgericht hat angekündigt, noch in diesem Jahr abschließend über die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Pendlerpauschale zu entscheiden. Bis dahin können die Bürger auf Antrag in einem unkomplizierten Verfahren von den Finanzämtern die Fahrtkosten zur Arbeit vom 1. Kilometer an auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen; bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bleiben die Steuerbescheide insoweit offen.

Ich bin der Auffassung, dass es vernünftig ist, nun erst einmal die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten und diese dann in einer angemessenen Art und Weise in die weiteren Überlegungen einzubeziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ilse Falk MdB