Frage an Ilse Falk von Anja S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Frau Falk,
im Jahr 2003 hat Deutschland die UN-Konvention gegen Korruption unterzeichnete bereits 4 Jahre zuvor die Antikorruptionskonvention des Europarates. Doch bisher ist keines der beiden Übereinkommen von Deutschland ratifiziert worden. Ein wesentlicher Grund hierfür sind die unzureichenden strafrechtlichen Regelungen der Abgeordnetenbestechung in Deutschland.
Damit wird die Bundesrepublik ihrer Verantwortung als führende Wirtschaftsmacht nicht gerecht. Eine Verantwortung, zu der sich Bundesregierung und die Kanzlerin auch im Schlussdokument der G8-Konferenz 2007 in Heiligendamm erneut bekannt haben.
Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie fragen:
Wie erklären Sie den Umstand, dass die deutsche Gesetzgebung bis heute die Bestechung ausländischer Abgeordneter strafrechtlich sanktioniert, die Bestechung deutscher Abgeordneter aber nicht, und weshalb die Bestechungvon Verwaltungsangehörigen bestraft wird, nicht aber die von Abgeordneten?
Was haben Sie persönlich bisher konkret unternommen, um die erforderliche Änderung des § 108 e StGB herbeizuführen?
Mit freundlichen Grüßen
Anja Schöne