Portrait von Ilse Falk
Ilse Falk
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Ilse Falk zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von klaus w. •

Frage an Ilse Falk von klaus w. bezüglich Kultur

Ab 2007 sollen für alle PC´s, die internetfähig sind, volle Fernsehgebüren bezahlt werden.
Können Sie mir dafür eine vernünftige Erklärung geben? Der PC-Besitzer erhält schließlich nichts für dieses Geld, denn einen Fernsehempfang übers Internet gibt es nicht.

Portrait von Ilse Falk
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Weil,

anders als Sie annehmen, ist es möglich, über das Internet sowohl Fernseh- als auch Radiosender zu empfangen. Daher hat die Ministerpräsidentenkonferenz bereits 1997 auch Computer als Rundfunk-Empfangsgeräten klassifiziert. Es gab lediglich ein Moratorium bis Ende 2004, das dann einmalig bis zum 31. Dezember 2006 verlängert wurde. Da für Privathaushalte die so genannte Zweitgerätefreiheit gilt, ist pro Haushalt nur einmal die Rundfunkgebühr zu entrichten. Das heißt, für die meisten privaten Haushalte, die ja bereits in der Regel einen Fernseher oder ein Radio besitzen, bleiben die Auswirkungen der Forderungen der Rundfunkkommission der Bundesländer zwar gering, da sie bereits heute Rundfunkgebühren zahlen. Negativ betroffen wären jedoch Haushalte und besonders Unternehmen, die vom Recht Gebrauch machen, weder TV noch Radio, wohl aber internetfähige PCs zu nutzen. Für diese wären in Zukunft Rundfunkgebühren in gleicher Höhe wie für einen Fernseher zu zahlen.

Handlungsmöglichkeiten der Unionsfraktionen auf bundespolitischer Ebene im Rahmen einer direkten Einflussnahme gibt es leider nicht. Denn in Deutschland unterstehen rundfunkpolitische Fragen, mit Ausnahme der Deutschen Welle, der Hoheit der einzelnen Bundesländer. Da sowohl die Höhe als auch die Art der Rundfunkgebühren von den Bundesländern im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag festgelegt werden, hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion keine Möglichkeit, direkt auf den Entscheidungsprozess einzuwirken. Gebührenänderungen und -ausweitungen beschließen die Ministerpräsidenten der Länder im Rahmen einer entsprechenden Novellierung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages, die von sämtlichen 16 Landtagen ratifiziert werden muss.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Falk MdB