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Ilse Falk
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Frage von Christian S. •

Frage an Ilse Falk von Christian S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Falk,

Sie schreiben "Jedes EU-Mitgliedsland ist zur Umsetzung von EU-Richtlinien verpflichtet.". Dies bedeutet letztendlich, daß wir in Deutschland gar nicht entscheiden können, was wir wie regeln wollen, sondern wir müssen das umsetzten, was von "oben" angeordnet wird. Sehen Sie darin ein Problem?

Ferner schreiben Sie "Die Vorratsdatenspeicherung ist ein solches Ermittlungsinstrument, welches zur Bekämpfung schwerer Straftaten und des Terrorismus notwendig ist."

Woher nehmen Sie die Gewißheit, daß es notwendig ist? Ist es denn auch effektiv? Jeder der sich etwas mit dem Internet auskennt, weiß wie er seine Spuren verwischen kann. Sind Sie nicht auch der Ansicht, daß Terroristen, die es schaffen, die WTC-Türme zum Einsturz zu bringen, nicht auch in der Lage sind, sich Ihrer Überwachung zu entziehen?

Letztendlich überwachen Sie 80 Millionen, um einige zu finden, die sehr wahrscheinlich in der Lage sind und die Mittel haben, unentdeckt zu bleiben.

Abschließend würde mich interessieren, ob Sie glauben, daß diejenigen, die für die Überwachung der Bevölkerung gestimmt haben, beim nächsten Mal wiedergewählt werden.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schulz,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema „Demokratie und Bürgerrechte“.

Es ist zutreffend, dass jedes EU-Mitgliedsland zur Umsetzung von EU-Richtlinien verpflichtet ist. Richtlinien benötigen jedoch die Zustimmung der nationalen Regierungen im Rat der Europäischen Union. Die Bundesregierung hat dies im Falle der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit Unterstützung des Deutschen Bundestages getan. Der Deutsche Bundestag hat sich dafür ausgesprochen, weil es sich insoweit um einen Kompromiss der EU-Mitgliedstaaten gehandelt hat (das Instrument des Rahmenbeschlusses war innerhalb der EU-Mitgliedstaaten nicht mehrheitsfähig) und es jedenfalls gelungen ist, in der Richtlinie Regelungen mit Augenmaß (z. B. keine Speicherung von Gesprächsinhalten, Beschränkung der Speicherungsfrist auf 6 Monate, Datenabfrage nur bei Verdacht erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten) zu erreichen. Nur deshalb, weil die Bundesregierung diesen Weg der Richtlinie mitgetragen hat, hatte sie die Möglichkeit, diese Kautelen im Text der Richtlinie zu verankern.

Die Anordnung der Erteilung einer Auskunft über diese Daten ist nach wie vor an strenge rechtsstaatliche Voraussetzungen (u. a. konkreter, durch bestimmte Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung oder einer Straftat, die mittels Telekommunikation begangen wurde; keine anderweitige Möglichkeit der Aufklärung; Richtervorbehalt) geknüpft. Von einer Überwachung von 80 Millionen Menschen kann also keine Rede sein, denn auf die Vorratsdatenspeicherung wird nur mit richterlichem Beschluss bei einem konkreten Tatverdacht zurückgegriffen.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Falk MdB