Frage an Ilse Falk von Sven P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Frau Falk,
als JU Mitglied in Xanten bin ich bestürzt über ihre Abstimmung für die Datenspeicherung auf Vorrat. Das Gesetz beschneidet Verfassungsgegebende Grundrechte, ich erlaube mir parallelen zur ehemaligen Stasi zu ziehen. Was Herr Dr. Schäuble sich mit diesem Gesetz herausnimmt und indirekt die Privatsphäre aufweicht und vermindert. Wir bewegen uns auf Verhältnisse zu, die genau das sind, was Terroristen wollen. Keine Frage solche Attentate sind schlimm, aber wie viel höher sind Selbstmordraten, Leute die keinen Ausweg sehen, weil sie schon als kleine Kinder nichts als soziale Verwahrlosung kannten? Oder die Jugendkriminalität, die Jugendarbeitslosigkeit und die zunehmende Politikverdrossenheit? Sollte sich die Politik, sollten Sie sich nicht zuerst um diese Dinge, Bildung, gerechte Verhältnisse und Soziale Sicherheit kümmern?
Können sie verantworten, dass zwei Klassen gebildet werden? Einmal die Politiker und dann der Rest? Die Wähler, die Ärzte und Journalisten die vor allem ihre Patienten und Informanten schützen wollen? Und alle Menschen in Deutschland, die ein Recht auf informelle Selbstbestimmung haben?
Können sie Verantworten, dass etwas geschieht, was Ole von Beust heute in seiner Antrittsrede als Bundesratspräsident mitteilte? Das Politiker nicht Politik fürs Allgemeinwohl machen? Warum werden bei der Polizei Stellen abgebaut, aber die VDS eingeführt?
Es braucht Menschen, Verständnis und Geld diese Probleme zu lösen, keine technischen Hilfsmittel um alle zu überwachen und Straftaten möglichst schon im Vorraus zu unterbinden. Denn wenn diese Probleme gelöst werden, gibt es weniger Straftaten...
In brennender Sorge
Sven Paulus
Sehr geehrter Herr Paulus,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Vorratsdatenspeicherung. Der Bundestag hat kürzlich den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet. Jedes EU-Mitgliedsland ist zur Umsetzung von EU-Richtlinien verpflichtet.
Die Rechtpolitik bewegt sich im Bereich der Telekommunikationsüberwachung in einem Spannungsfeld. Dem Grundrechtsschutz der Bürger steht die verfassungsrechtlich gebotene Pflicht des Staates zu einer effektiven Strafverfolgung gegenüber. Grundrechtsschutz und Strafverfolgungsinteresse müssen deshalb in einen vernünftigen Ausgleich gebracht werden.
Aus diesem Grund sollten Ermittlungsinstrumente nicht weiter beschränkt werden, als es verfassungsrechtlich geboten ist.
Die Vorratsdatenspeicherung ist ein solches Ermittlungsinstrument, welches zur Bekämpfung schwerer Straftaten und des Terrorismus notwendig ist.
Bei der Vorratsdatenspeicherung werden jedoch lediglich die Daten und nicht die Inhalte gespeichert. Für die Speicherung zuständig sind die Telekommunikationsunternehmen. Schon heute können Telekommunikationsanbietern Verbindungsdaten zu Abrechnungszwecken speichern. Der Kunde kann, wenn er dies wünscht, am Monatsende eine Übersicht über die von seinem Apparat aus geführten Gespräche (Telefonnummern, Gesprächsdauer und Zeit) bekommen. Diese Daten werden künftig von den Telekommunikationsanbietern nicht mehr wie bisher drei, sondern sechs Monate gespeichert werden. Der Unterschied, der sich im Vergleich zur heute geltenden Rechtslage durch das Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung ergeben wird, ist, dass heute nur die Daten von Kunden gespeichert werden, die dies wünschen, künftig werden die Kommunikationsdaten aller Kunden für sechs Monate gespeichert werden. Wie bisher wird auch weiterhin gelten, dass die Telekommunikationsanbieter Polizei und Staatsanwaltschaft nur Daten übermitteln dürfen, wenn dies zuvor durch einen richterlichen Beschluss erlaubt wurde, es keine anderweitigen Aufklärungsmöglichkeiten gibt und ein konkreter Tatverdacht besteht.
Mit dem Gesetz wird sowohl dem Interesse einer effektiven Strafverfolgung als auch dem Schutz der Grundrechte in ausgewogener Weise Rechnung getragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ilse Falk MdB