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Frage von Udo Z. •

Frage an Ilse Falk von Udo Z. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Falk,

als Kommunalbeamter verfolge ich mit großem Interesse die anstehende öffentliche Diskussion über geplante Diäten-Erhöhungen beim Bund und auch nun beim Land NRW.

Sie schreiben in Ihrer Antwort an Herrn Bergner vom 24.10.2007

„Derzeit liegt die Abgeordnetenentschädigung um etwa 12 Prozent hinter den gesetzlich vorgegebenen Orientierungsgrößen zurück. Der Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert hat nun vorgeschlagen, den entstandenen finanziellen Rückstand hinzunehmen. In den nächsten Jahren sollen die Abgeordnetenentschädigung lediglich an die Entwicklung der Erwerbseinkommen angepasst werden.“

Meine Frage nun:
Obwohl nur einem kleinen Kreis bekannt, sind die Gehälter/Diäten/Entschädigungen der rund 900.000 Beamten in NRW ebenfalls seit 2004 nicht mehr den allgemeinen Preissteigerungen angepasst worden, sondern wurden im Gegenteil um nennenswerte Beträge, bei Anhebung der Wochenarbeitszeit auf 41 Stunden, gekürzt. Sehen Sie die staatstragenden Beamten nicht auch als wichtigen Teil der arbeitenden und somit Steuer zahlenden Bevölkerung? Ein Großteil meiner ebenfalls beamteten Kollegen fühlt sich von der Politik schlichtweg ignoriert und zum Kostenfaktor à la Manier de Ackermann und Co. degradiert. Warum sägen Sie und alle Anderen (Politiker) an dem Ast, auf dem sie ruhig und sicher, Dank uns Beamten, sitzen?

Wir sind mittlerweile sehr verbittert und innerhalb der Verwaltung tobt so langsam der Kampf Beamte gegen bessergestellte Angestellte... die entstehenden, enormen Reibungsverluste bringen dem Volk, dem auch Sie sich verpflichtet haben, absolut nichts... außer vielleicht Futter für die Stammtische. Aber gut, das lenkt auch eine Weile von den eigentlichen Problemen ab und Beamtenklatschen gehört ja erst nicht seit heute zum „Guten Ton“. Nur schade, dass sich die Dienstherren/Politik gerne daran beteiligen und sich nicht schützend vor ihre Bediensteten im öffentlichen Dienst stellen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Zimmermann,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Beamtenbesoldung.

Nach dem Auftrag des Grundgesetzes soll durch Beamtinnen und Beamte sichergestellt werden, dass hoheitliche Aufgaben kontinuierlich und sachgerecht im Interesse der Bürger erfüllt werden. Die deutschen Beamten erfüllen tagtäglich wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben, dessen ist sich die Union bewusst. Ihre Meinung, dass “Beamtenklatschen“ mittlerweile zum guten Ton gehört, kann ich nicht teilen.

Die Union wird sich dafür einsetzen, dass die Ergebnisse der anstehenden Tarifverhandlungen eins zu eins auf die Beamten übertragen wird.

Zum Thema Abgeordnetenentschädigung möchte ich folgendes anmerken:

Nach Artikel 48 des Grundgesetzes haben die Abgeordneten des Bundestages „Anspruch auf eine angemessene Entschädigung“. Die Höhe der Abgeordnetenentschädigungen orientiert sich an den Gehältern von Richtern an Bundesgerichten und an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Oberbügermeistern und Bürgermeistern kleiner und mittlerer Städte mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern. Die Abgeordneten haben wiederholt auf eine Anpassung der Abgeordnetenbezüge verzichtet. Letztmalig hat der Deutsche Bundestag im Jahr 2000 einer Diätenerhöhung zugestimmt und bis zum Jahr 2003 festgelegt, so dass die Abgeordnetenentschädigungen mittlerweile rund 12 Prozent hinter den gesetzlich vorgegebenen Orientierungsgrößen zurückliegen. Die Abgeordnetenentschädigung soll nun zum 1. Januar 2008 um 330 Euro auf 7.339 Euro steigen, dies entspricht einer Steigerungsrate von 4,7 Prozent. Zum 1. Januar 2009 sollen die Diäten um 329 Euro steigen, damit wird dann die Gehaltsstufe eines Bürgermeisters erreicht sein, allerdings ohne die anteiligen Sonderzahlungen wie bspw. Weihnachtsgeld für kommunale Wahlbeamte und Bundesrichter. Künftig wird eine Anhebung der Abgeordnetenentschädigung nur noch dann erfolgen können, wenn sich die Vergütung der mit den Abgeordneten vergleichbaren Bürgermeister und Bundesrichter ändert. Die Diätenerhöhung ist an eine Absenkung der Altersvorsorge gekoppelt. mit der Folge, dass schon der erste Schritt der Anpassung der Diäten zum 1. Januar 2008 mit einer Absenkung des Steigerungssatzes der Altersversorgung um 16 Prozent einhergeht. Die Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung (Rente mit 67) wird wirkungsgleich auch auf die Abgeordneten übertragen. Die Abgeordnetenentschädigungen sind immer wieder Gegenstand kontroverser Diskussionen. Es sollte jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass ein Abgeordneter, der zeitlich begrenzt politische und gesellschaftliche Verantwortung übernimmt, angemessen entschädigt werden sollte, auch um die Unabhängigkeit des Mandats zu gewährleisten und leistungsbereite, einsatzwillige Frauen und Männer für die Politik zu gewinnen und nicht an die Wirtschaft zu verlieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ilse Falk MdB