Frage an Ilse Falk von Stefan R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Falk,
ich habe zwei Fragen zum Thema Gesundheitsreform.
1.) Wie wollen Sie an die strukturellen Probleme im Gesundheitssystem herangehen?
Nur eine Erhöhung der Einnahmeseite kann hier zu keinem Erfolg führen. Mit welchen konkreten Maßnahmen wollen Sie an die Ausgabenseite herangehen? Stichpunkte hierzu: Kontrolle der Abrechnungen und der Kassenärztlichen Vereinigungen sowie öffentliches Qualitätsmanagement der zugelassenen Ärzte und Krankenhäuser mit dem Ziel effizienterer und qualitativ besserer Versorgung.
2.) Bei den Zuzahlungen gibt es eine große Ungerechtigkeit zwischen verheirateten und allein veranlagten Personen.
Es gibt eine Obergrenze von 2% des Familieneinkommens pro Person.
Das heißt, dass bei Verheirateten eine Gesamtbelastung von 4% zumutbar sein soll; im Gegensatz zu 2% bei alleine Lebenden.
Hier sollte entweder eine Begrenzung auf das jeweilige Einkommen oder aber auf die Hälfte des Familieneinkommens eingeführt werden.
Werden Sie gegen diese Ungerechtigkeit angehen?
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Reilich
Sehr geehrter Herr Reilich,
vielen Dank für Ihre Mail.
1.) Die bisherige einseitige Anbindung der Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen an die Löhne, Gehälter und Renten hat wegen der hohen Arbeitslosigkeit zu einer Erosion der Einnahmebasis geführt. Die Union will dieses Problem durch die Abkopplung der Gesundheitskosten von den Lohnkosten lösen. Nur so kann das Finanzfundament der gesetzlichen Krankenversicherung dauerhaft stabilisiert werden.
Diesem Ziel dient die von CDU und CSU vereinbarte solidarische Gesundheitsprämie: Die Krankenkassen erhalten für jeden erwachsenen Versicherten eine Gesundheitsprämie als Kostenbeitrag. Diese wird gespeist aus der persönlichen Prämie jedes Versicherten und aus einer Arbeitgeberprämie. Für die persönliche Prämie des Versicherten gilt eine Belastungsobergrenze. Für Versicherte mit niedrigem Einkommen greift daher automatisch ein sozialer Ausgleich. Dabei ist klar: Niemand zahlt bei der Einführung der solidarischen Gesundheitsprämie mehr als bisher. Der prozentuale Anteil des Arbeitgebers wird festgeschrieben. Er bleibt zwar dauerhaft begrenzt und damit von der Entwicklung der Krankheitskosten abgekoppelt, aber nicht von der allgemeinen Lohnentwicklung. Bei Rentnern zahlen die Rentenversicherungsträger den Arbeitgeberanteil. Kinder sind auch in Zukunft beitragsfrei versichert. Die für sie erforderlichen Beträge werden aus Steuermitteln finanziert.
Es ist selbstverständlich, dass die solidarische Gesundheitsprämie auch Reformen auf der Ausgabenseite voraussetzt, die in den letzten Jahren infolge des medizinisch-technischen Fortschritts stark angestiegen ist. In den vergangenen Jahren wurde durch immer neue ad-hoc-Eingriffe versucht, punktuelle Einsparungen zulasten einzelner Beteiligter zu erzielen – bekanntermaßen war der Erfolg stets nur von kurzer Dauer. Wir wollen mehr Verlässlichkeit und Berechenbarkeit und setzen dabei verstärkt auf mehr Wettbewerb.
Es ist eine Daueraufgabe der Gesundheitspolitik, durch intelligente Steuerungsmechanismen wie z.B. mehr wettbewerbliche Elemente auf der Leistungsseite für einen wirtschaftlichen und effizienten Einsatz der vorhandenen Finanzmittel zu sorgen. Zudem wird zu prüfen sein, ob durch verstärkte Präventionsbemühungen nicht nur die Lebensqualität der Menschen verbessert, sondern auch die langfristige Entwicklung des Finanzbedarfs positiv beeinflusst werden kann.
2.) Bei der heutigen Zuzahlung gilt, dass kein Versicherter mehr als 2 Prozent seines beitragspflichtigen Brutto-Familienjahreseinkommens für Zuzahlungen leisten muss. Für chronisch Kranke liegt diese Grenze bei 1 Prozent. Es ist nicht richtig, dass bei Verheirateten die Zuzahlungsgrenze auf 4% ansteigt. Auch hier gilt: Höchstens 2%. Bei der Ausgestaltung der Belastungsgrenze bei den Zuzahlungen hat die Union auf sozial gerechte Regelungen geachtet, die eine finanzielle Überforderung der Menschen verhindern. Wenn bereits innerhalb eines Jahres die Belastungsgrenze überschritten wird, erteilen die Krankenkassen eine Bescheinigung über die Befreiung von Zuzahlungen für den Rest des Jahres. Außerdem wird der besonderen Situation von Familien dadurch Rechnung getragen, dass das maßgebliche Bruttoeinkommen um Freibeträge für Kinder und nicht berufstätige Ehegatten verringert wird. Die 1- oder 2-Prozent-Regelung bezieht sich dann auf dieses um Freibeträge verminderte Einkommen. Die nach diesen Regelungen tatsächlich anfallenden Zuzahlungen bedeuten nach unserer festen Überzeugung keine unzumutbare Belastung.
Mit freundlichen Grüßen
Ilse Falk MdB