
(...) Des Weiteren brauchen wir auf EU-Ebene eine konsequente Kontrolle der Fangmengen, die auf der Grundlage wissenschaftlicher Untersuchungen festgelegt wurde, die Weiterentwicklung umweltverträglicher Fangtechniken zum Schutz nicht kommerziell genutzter Arten (Thematik: Beifang), Verbesserung und konsequentere Umsetzung von mehrjährigen Wiederaufbauplänen für Fischbestände und mehrjährigen Bewirtschaftungspläne für Fischbestände, bei denen eine Bestandsgefährdung bei derzeitiger Bewirtschaftung zu erwarten ist, die Entwicklung von Mehrartenbewirtschaftungsmodellen, den Erlass und die Umsetzung weiterer technischer Erhaltungsmaßnahmen, insbesondere zur Gestaltung der Fanggeräte und zur Art der Fischerei sowie zur Ausweisung von Schutzzonen und zur Festlegung von Schonzeiten im Sinne einer nachhaltigen und umweltschonenden Fischerei. (...)