
(...) Die Anbieter von call-by-call-Verbindungen sind nach dem 2007 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften verpflichtet, genau über ihre Preise Auskunft zu erteilen. Laut einer Auskunft der Bundesnetzagentur sind die Beschwerden über Anbieter sehr stark gesunken, was mich zu dem Schluss bringt, dass das Gesetz seine Wirkung nicht verfehlt hat. (...)