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Ilse Aigner
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Frage von Andrea P. •

Frage an Ilse Aigner von Andrea P. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Aigner

Nach Kaupthing der nächste Punkt, der für mich das Vertrauen auf die Politik und Deutschland weiter schwer beschädigt:

ist es wirklich mit dem Gesetz vereinbar, dass das Finanzamt 9 Jahre später einfach einen seit langen abgeschlossenen Sachverhalt anders beurteilen kann und einfach ca. 8 Jahre !!! nach dem ergangenen Steuerbescheid wieder abändern kann und auf diese Weise sich zudem noch hohe Nachzahlungszinsen ergattert?

Es geht dabei um die Medienfonds, die sowieso nur Verluste gebracht haben. 8 Jahre, nachdem der Steuerbescheid erstellt ist, sollen jetzt anscheinend die damaligen Steuervorteile rückwirkend gestrichen werden, obwohl die Finanzverwaltung die gleichen Steuervorteile in den Jahren zuvor immer akzeptiert hat. IN diesen ganzen 8 Jahren wurde uns nie!! vom Finanzamt mitgeteilt, dass es hier noch offene, strittige Punkte geben könnte.

Das also ist der Weg, auf den sich die Politik anscheinend die Gelder für die Millardenkonjunkturpakete wieder holen will.

Flugs ändere man rückwirkend irgendwelche Bewertungen und zwar von Steuerbescheiden, die möglichst 10 Jahre zurückliegen, dann kommen nämlich noch mindesten 58 % ZInsen zusätzlich dazu.

Gibt es denn für ein Finanzamt keine Verjährungsfrist.???

Bitte helfen Sie den bereits von den Gesellschaften und Banken geprellten Anlegern, damit diese nicht auch noch vom Finanzamt abgezockt werden. Unser Fonds hat z.b. zu einem Verlust von mehr als 60% des Geldes geführt!!! ( Was viel höher ist als der im Prospekt beschriebene Worstcase). Wenn man schon solche Steuervorteile nicht will, muss man sie für die Zukunft ändern, aber eine massiv rückwirkende Gesetzesänderung wird einen totalen Vertrauensverlust in den Staat herbeiführen.

Mit freundlichen Grüßen
A. Pfünder

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Pfünder,

vielen Dank für Ihre Frage.

Medienfonds waren seit ihrer Einführung als Steuersparfonds angedacht, die es den Anlegern erlaubten, Verluste aus den Fonds mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten zu verrechnen. Daher ist Ihre Aussage, wonach die Fonds "sowieso nur Verluste gebracht haben" ganz richtig. Es war eine der ersten Amtshandlungen der damals neu gewählten Bundesregierung diese Verlustrechnungsmöglichkeiten bei Steuersparfonds zu beenden.

Wenn Sie sich nun überrascht davon zeigen, dass Sie aus den Fonds keine Gewinne erzielen und Sie nun die Verluste steuerlich nicht mehr geltend machen können, so muss ich daraus folgern, dass Sie falsch beraten wurden. Da ich Ihren Fall ohne weitere Informationen auf diesem Wege nicht beurteilen kann, möchte ich Ihnen empfehlen, sich an eine Verbraucherschutzzentrale zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB

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