Frage an Ilse Aigner von Josef K. bezüglich Verkehr
1. Wie stehen Sie zur Entfernungspauschale? Sie bewirkt eine Zersiedelung des Landes und eine enorme Verkehrszunahme?
Sie ist eigentlich nur wegen der neuen Bundesländer eingeführt worden.
2. Wenn die Entfernungspauschale abgeschafft oder reduziert wird, dann besteht für viele Pendler wieder ein Anreiz mir dem ÖPNV zu fahren. Aber gerade dieser wird ausserhalb der S-Bahn-Bereiche stark zurückgefahren, z.B. die MVV-/RVO-Busse im Landkreis TÖL!
Was können Sie dagegen unternehmen?
Sehr geehrter Herr Kellner,
Das Regierungsprogramm von CDU und CSU sieht vor, dass bei der Lohn- und Einkommensteuer zum 1. Januar 2007 der Eingangssteuersatz auf 12 % und der Spitzensteuersatz auf 39 % gesenkt sowie ein steuerlicher Grundfreibetrag in Höhe von 8.000 Euro für jede Person eingeführt werden soll. Im Gegenzug sollen in gleichem Umfang eine Vielzahl von Steuerbefreiungen, Steuervergünstigungen und Ausnahmetatbeständen gestrichen oder eingeschränkt werden. Dazu gehört die Reduzierung der Pendlerpauschale. Nach dem Regierungsprogramm soll auch nach dem 31. Dezember 2006 noch eine Pendlerpauschale in Höhe von 25 Cent/km bis maximal 50 Entfernungskilometer geltend gemacht werden können.
Zu einer vernünftigen Beurteilung der tatsächlichen Belastung der Bürger muss das gesamtsteuerliche Konzept der Union betrachtet werden.
Aufwendungen können steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie durch eine selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit veranlasst sind. Ob die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebs- bzw. Arbeitsstätte durch eine Erwerbstätigkeit veranlasst sind, ist umstritten. Häufig wird die Auffassung vertreten, diese Aufwendungen seien beruflich bedingt, weil ohne diese Fahrten Unternehmer und Arbeitnehmer ihre Betriebs- bzw. Arbeitstätte nicht erreichen können.
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs jedoch sind Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebs- bzw. Arbeitstätte teils beruflich, teils privat veranlasst. Das Wohnen und die Wohnung fallen grundsätzlich in den Bereich der privaten Lebensführung. Diese Auffassung wird auch von vielen Sachverständigen geteilt, weil in vielen Fällen das Wohnen nahe des Arbeitsortes typischerweise mit einer höheren Mietbelastung verbunden sei und es daher nicht begreiflich sei, warum Fahrtkosten auf die Gemeinschaft der Steuerzahler abgewälzt werden können, Mietkosten aber nicht. Dieser an sich richtige Gedanke rechtfertigt es gerade nicht, den Fernpendler zu begünstigen.
Es kommt demnach nicht mehr darauf an, ob es sich bei der Absetzbarkeit von Fahrtkosten um Subventionen handelt. Es ist dann nämlich gerechtfertigt, dass der Gesetzgeber allenfalls den betrieblich bzw. beruflich veranlassten Teil in pauschalierter Weise zum Abzug zulässt.
Diesen Überlegungen sowie Steuervereinfachungs- und Steuergerechtigkeitsgesichtspunkten trägt das Regierungsprogramm der CDU und CSU Rechnung.
Für Fernpendler gilt zudem, dass sie ggf. eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung einschließlich Familienheimfahrten, beispielsweise am Wochenende, steuerlich geltend machen können.
Sie schreiben, dass die Anzahl der Kurse der MVV-/RVO-Busse im Landkreis TÖL zurückgefahren wurden.
Die in der Kreistagssitzung vom 29.06.2005 beschlossenen Änderungen beziehen
sich natürlich auf Kurse, die nicht entsprechend nachgefragt wurden (z.B.
Wochenende oder Abends). Die Pendlerkurse sind davon in der Regel nicht
betroffen, da sie ja eine gute Auslastung haben. (Die genauen Beschlüsse,
welche Kurse betroffen sind, können Sie unter http://buergerinfo.lra-toelz.de/bi/to020.asp nachschauen).
Insgesamt wendet der Landkreis 2.380.000 ¬ für den ÖPNV auf, bei Zuschüssen
/ Einnahmen von rund 800.000 ¬ für 2005.
Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner