Frage von Johann R. • 02.09.2013
Antwort von Ilka Wenzelis DIE LINKE • 11.09.2013
(...) Dies ist ureigenste Aufgabe des GBA und sollte weiter von ihm geleistet werden. Über die Problematik, die sich im Bereich der Psychotherapie durch die unterschiedliche Bewertung im Sozialrecht und Berufsrecht ergibt, wurde bereits in der Antwort auf Frage 1 Stellung genommen. Insbesondere im Bereich der Ausbildung müssen Lösungen gefunden werden. (...)