Frage an Ilja Seifert von Luis Alberto Fernández V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Abgeordneter,
nachdem das Bundesverfassungsgericht sein Urteil vom 09.02.2010 zum Thema über den „unmittelbar verfassungsrechtlichen Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“ gefällt hat, befassen sich die Rechtsgelehrten mit dem Thema, worauf sich der Anspruchsumfang dieser nunmehr als erklärten Grundrechts Leistungsgewährung erstrecken könnte.
Fast alle Fraktionen haben das Interesse, diesen Anspruchsumfang so eng wie möglich zu halten. Gleichzeitig hat aber das Gericht in Leitsatz 4 seines Urteils erklärt, daß der Bürger Anspruch auf eine zusätzliche Leistungsgewährung hat, sofern es sich dabei um „einen darüber hinausgehenden unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf“ handelt.
Das scheint mit Behinderten der Fall zu sein, wenn man auf § 4 SGB IX sowie auf das wirkliche Leben schaut, der von „notwendigen Sozialleistungen“ spricht, die laufender und nicht einmaliger Natur sind, um unabhängig von der Behinderung zu sein. Bisher haben die Fraktionen sowie die Regierung von allen möglichen zusätzlichen Leistungen gesprochen, die einem Sozialhilfeberechtigten zustehen sollen, nur nicht von denjenigen Leistungen aus § 4 SGB IX, welche der Behinderte z.Z. nicht erhält, ihm aber eigentlich zustehen sollten.
Nicht einmal wird die Alterssicherung als notwendige Leistung angesehen, welche der Sozialhilfeberechtigte dauerhaft benötigt. Was ist mit den Leistungen zur Teilhabe aus § 4 SGB IX? Können diese Leistungen besser kodifiziert werden, damit der Behinderte sein Recht aus dem o.a. Urteil in Anspruch nehmen kann? Denn aus gesetzlicher Sicht (vgl. §§ 1 und 4(1) SGB IX) gehören Leistungen, die geeignet sind, Benachteiligungen entgegenzuwirken, zur Sicherung des Existenzminimums. Sie gelten – wie vorhin gesagt – legaldefiniert als „notwendige Sozialeistungen“ nach § 4(1) SGB IX.
Was sagst Du, was sagt Deine Fraktion dazu?
Mit freundlichen Grüßen
Luis Fernández Vidaud