wie setzen sie sich eigendlich in der AFD für Flüchtlinge ein, oder unterstützen sie?
Sehr geehrte Frau S.
wir berufen uns erst einmal auf Artikel 16a (2) Grundgesetz. Der Artikel beinhaltet die sogenannte Drittstaatenregelung.
Für uns hat derzeit die Aufnahme ukrainischer Kriegsflüchtlinge Vorrang, das betont die AfD immer wieder.
Menschen, deren Asylanträge Aussicht auf Erfolg haben, sagen wir ebenfalls unsere Unterstützung zu. Dazu zählen vor allem politisch Verfolgte.
Flüchtlingen, so wie wir den Begriff verstehen, soll vorübergehend mit Unterkunft, Verpflegung und medizinischer Versorgung geholfen werden, bis ihre Rückkehr möglich ist.
Allerdings sollten jene, die lediglich vor schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen fliehen, den echten Flüchtlingen nicht den Platz streitig machen. Deutschlands Möglichkeiten bei der Aufnahme von Flüchtlingen und Migranten sind weitgehend erschöpft, das zeigt sich dieser Tage auch anhand eines von hessischen Kommunalpolitikern an die Bundesregierung gerichteten Brandbriefes.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hugh Bronson MdA