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SPD
• 15.05.2019

(...) Bezogen auf die Referenzgruppen kommen bei Einpersonenhaushalten wesentlich häufiger auszuschließende Haushalte vor als bei Mehrpersonenhaushalten. Deshalb wird die Referenzgruppe der Einpersonenhaushalte aus denjenigen 15 Prozent der – um die SGB II und SGB XII-Empfänger bereinigten und nach ihrem Nettoeinkommen aufsteigend geschichteten – Einpersonenhaushalte mit den niedrigsten Einkommen gebildet während es bei den Familienhaushalten jeweils die 20 Prozent der Haushalte mit den niedrigsten Einkommen sind. Das BVerfG hat die Festlegung einer abweichenden Abgrenzung bei Einpersonenhaushalten in seinem Beschluss vom 23. (...)

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