Wir haben die Energiepreispauschale als kurzfristiges Instrument beschlossen, um Personengruppen zu entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Erwerbstätigkeit entstehen.
Das Kindergeld gilt als Einkommen des Kindes und wird in die Berechnung seines Bürgergeldes einbezogen.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Hierfür bedarf es aber nicht nur des Rechts auf Sozialleistung, sondern auch der Verpflichtung seitens des Leistungsbeziehers.
Nach Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ist der Staat verpflichtet, dem mittellosen Bürger die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein erforderlichenfalls durch Sozialleistungen zu sichern
Nach dem Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Rentnerinnen und Rentner erhält die Energiepreispauschale, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder eine Rente der Alterssicherung der Landwirte hat
Seit dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten freiwillig einen steuer- und abgabenfreien Betrag von bis zu 3.000€ auszahlen – die sogenannte Inflationsausgleichsprämie. Diese Möglichkeit haben wir als Bundesregierung mit dem dritten Entlastungspaket geschaffen.