Der Bezug von Bürgergeld begründet grundsätzlich die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung.
Bezieherinnen und Bezieher von Vorruhestandsgeld haben, da sie noch nicht im Rentenbezug sind, keinen Anspruch auf die Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner.
Im Rahmen des neuen Programms „ARBEIT: SICHER + GESUND“ wurde eine Politikwerkstatt „Mobile Arbeit“ unter Einbindung zentraler Interessengruppen gestartet, um einen verlässlichen Rahmen und Handlungssicherheit zu erzielen
Die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro für Renten wegen voller Erwerbsminderung wurde ab 1. Januar 2023 durch eine dynamische, am Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung orientierte Hinzuverdienstgrenze ersetzt
Unabhängig von den Hinzuverdienstgrenzen bei der Altersrente gilt bei allen Erwerbsminderungsrenten, dass der Hinzuverdienst nur innerhalb des für die Rente vorausgesetzten Restleistungsvermögens (unter 3 bzw. unter 6 Stunden täglich) erzielt werden darf
Mit der Einführung einer Bürgerversicherung würde z.B. das Mitgliedschafts- und Beitragsrecht reformiert und die Versicherung so gestaltet, dass diese Regelungen und insbesondere die Begriffsbestimmungen zeitgemäßer werden und die individuellen Lebensumstände der Menschen besser berücksichtigen