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Hubertus Heil
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Frage von Michael W. •

Hallo Herr Heil,meine Frage bezieht sich auf einen "Aufstocker" im Angestelltenverhältnis. Warum zahlt dieser, trotz Arbeitsverhältnis mit Abgaben an die Krankenkassen doppelt?

Erklärend dazu, als Aufstocker zahlt man selbst, als auch der Arbeitgeber seinen Pflicht-Anteil an die zuständige Krankenkasse. Als Aufstocker bekommt die zuständige Krankenkasse ebenfalls einen zwar geringer ausfallenden Beitrag, angerechnet auf die "Hartz4 - Aufstocker - Höhe". Aber warum erhält die KK doppelte Zahlung, wenn man doch als AN schon seinen Beitrag zahlt. Steht einem als Aufstocker nicht der Betrag ohne Beitrag zur GKV zu? Es verdient ja dann die KK doppelt, oder verstehe ich da was falsch. Danke für Ihre verständliche Antwort.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Der Bezug von Bürgergeld begründet grundsätzlich die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung. Infolge dieser Versicherungspflicht entrichten die Jobcenter Beiträge zu beiden Versicherungszweigen. Dies gilt auch dann, wenn bereits eine andere Versicherungspflicht infolge einer Beschäftigung besteht. Hintergrund für diese Regelung ist eine Rechtsvereinfachung, die bereits seit dem 1. Januar 2016 gilt. Seitdem werden von den Jobcentern pauschalierte Beiträge entrichtet, die unabhängig davon gezahlt werden, ob der oder die Betreffende weitere beitragspflichtige Einnahmen hat (z.B. Arbeitsentgelt als Beschäftigte*r, die oder der aufstockend Bürgergeld bezieht). Bis 2015 wurden in derartigen Fällen die Beiträge aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung und einem Bezug von Arbeitslosengeld II (jetzt Bürgergeld) gegeneinander verrechnet. Das war kompliziert und verwaltungsaufwendig. Hieraus ergeben sich keine Auswirkungen auf die Leistungshöhe des Bürgergeldes. Dieses wird unabhängig von den Beitragszahlungen der Jobcenter an die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung berechnet.

Mit der Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 haben wir das Hartz VI-System umfassend reformiert. Neben höheren Regelbedarfen und höheren Einkommensfreibeträgen setzen wir auf individuelle Beratung auf Augenhöhe sowie auf Qualifizierung und Weiterbildung. Informieren Sie sich gerne in Ihrem Jobcenter über Ihre Möglichkeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

 

 

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